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Bundestagswahl 2025 - Wahlberechtigung
Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (gilt nur für die aktive Wahlberechtigung).
Wahlberechtigt sind weiterhin alle im Ausland lebenden Deutschen, sofern sie
- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für die ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt ist oder die sich auf Grund einer Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.
Letzte Änderung: 7. Januar 2025