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Die Bedeutung des Europäischen Parlaments
Europawahl am 7. Juni 2009
Bedeutung des Europäischen Parlaments
Bei der Gestaltung der Rechtssätze hat das Europäische Parlament in den meisten Politikfeldern gleiches Gewicht wie der Rat der Europäischen Union. Sie können jeweils in zwei Lesungen Änderungen an den Gesetzesvorlagen vornehmen. Bei Uneinigkeit müssen sie sich in einem Vermittlungsausschuss einigen. Die Tatsache, dass europäisches Recht dem Grunde nach über dem Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten steht wird weitgehend verkannt, woraus sich die relativ geringe Wahlbeteiligung ergeben dürfte.
Das Europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU, die über die Budgetierung des EU-Haushalts entscheidet. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament.
Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben.
Auch der Beitritt neuer Mitgliedsstaaten ist von der Zustimmung des Europäischen Parlaments abhängig.
Letzte Änderung: 20. Mai 2009