Europawahl 2019 - Allgemeine Informationen zur Europawahl

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Europawahl 2019 am 26.05.2019

 

 

 

Bei der Europawahl 2019 wird das 9. Europäische Parlament gewählt. Das Europäische Parlament ist eines der sieben Organe der EU.

Die Organe der Union sind gem. Art. 13 des Vertrages über die Europäische Union:

  • das Europäische Parlament,
  • der Europäische Rat,
  • der Rat,
  • die Europäische Kommission,
  • der Gerichtshof der Europäischen Union,
  • die Europäische Zentralbank,
  • der Rechnungshof.

Jeder Mitgliedsstaat wählt für das Europäische Parlament die Vertreter für seinen Staat. Die Abgeordneten werden für fünf Jahre gewählt.

Das 9. Europäische Parlament wird nach den Vorgaben des Vertrags von Lissabon gewählt. Grundsätzlich orientiert sich die Zahl der Abgeordneten an der Bevölkerungszahl des Mitgliedslandes. Nach dem Vertrag von Lissabon darf das Europäische Parlament maximal 751 Abgeordnete umfassen (inkl. Präsident). Kein Land soll mehr als 96 oder weniger als 6 Sitze im Parlament haben, damit sich weder eine einseitige Dominierung noch eine politische Einflusslosigkeit ergibt. Einwohnerärmere Staaten sind dadurch im Vergleich zu einwohnerstarken Staaten besser im Europäischen Parlament repräsentiert („degressive Proportionalität“).

Nach aktuellem Stand (Zeitpunkt der Drucklegung: 12.04.2019) ist nicht entschieden, ob das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Wahl der EU angehört („Brexit“). Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) des EU-Parlaments hat bereits 2018 vorgeschlagen, zur Wahl 27 der bisherigen 73 Sitze des Vereinigten Königreichs zur besseren Abbildung der degressiven Proportionalität auf die verbleibenden Mitgliedsstaaten zu verteilen. Der Vorschlag, die verbleibenden 46 Sitze über EU-weite Listen zu verteilen, wurde im Februar 2018 vom Europaparlament verworfen, es bestätigte aber die Verteilung der restlichen Mandate auf die anderen Staaten nach dem Brexit.

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich wählt, würde die Verteilung der Sitze auf die Staaten wie bei der Europawahl 2014 gelten, die neue Verteilung würde nach dem Brexit in Kraft treten.

Die Sitze würden sich wie folgt verteilen:

Land 2014 2019
Belgien 21 21
Bulgarien 17 17
Dänemark 13 14
Deutschland 96 96
Estland 6 7
Finnland 13 14
Frankreich 74 79
Griechenland 21 21
Irland 11 13
Italien 73 76
Kroatien 11 12
Lettland 8 8
Litauen 11 11
Luxemburg 6 6
Malta 6 6
Niederlande 26 29
Österreich 18 19
Polen 51 52
Portugal 21 21
Rumänien 32 33
Schweden 20 21
Slowakei 13 14
Slowenien 8 8
Spanien 54 59
Tschechien 21 21
Ungarn 21 21
Vereinigtes Königreich 73 -
Zypern 6 6
Europäische Union 751 705


Im 8. Europäischen Parlament ist die Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Parteien vertreten:

  1. Christlich Demokratische Union (CDU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  4. Alternative für Deutschland (AfD)
  5. Die Linke (DIE LINKE)
  6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
  7. Freie Demokratische Partei (FDP)
  8. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  9. FREIE WÄHLER (FW)
  10. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  12. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (PARTEI)
  13. Piratenpartei Deutschland (Piraten)
  14. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

 



Letzte Änderung: 12. April 2019