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Europawahl 2019 - Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss
Europawahl 2019 am 26.05.2019
Kreiswahlleiter
Mit Verfügung vom 12.12.2018 hat die Bezirksregierung Köln
Herrn Landrat Jochen Hagt
zum Kreiswahlleiter für die Europawahl 2019 ernannt.
Stellvertretender Kreiswahlleiter ist
Herr Kreisdirektor Klaus Grootens.
Der Kreiswahlleiter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Kreis, soweit nicht bestimmte Zuständigkeiten anderen Stellen übertragen sind.
Kreiswahlausschuss
Gemäß § 4 Europawahlgesetz -EuWG- i.V.m. § 5 Abs. 1 EuWG und § 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz -BWG- ist für die Europawahl 2019 die Bildung eines Kreiswahlausschusses erforderlich.
Der Kreiswahlausschuss besteht gem. § 4 EuWG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 2 BWG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.
Bei der Auswahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses sollen gem. § 4 Abs. 2 Europawahlordnung –EuWO- in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Oberbergischen Kreis errungenen Stimmenzahl angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.
Auf Vorschlag der Parteien wurden am 25.03.2019 folgende Personen zu Beisitzern des Kreiswahlausschusses berufen:
lfd. Nr. | Partei | ordentliche Mitglieder | stellvertretende Mitglieder |
Name, Vorname | Name, Vorname | ||
1. | CDU | Ahus, Margit | Kleine, Jürgen |
2. | CDU | Tietz, Iris | Schröder, Werner |
3. | SPD | Konzelmann, Thorsten | Mahler, Ursula |
4. | SPD | Schmeis-Noack, Heidrun | Schneider, Tobias |
5. | FDP | Müller, Reinhold | Wilke, Dr. Friedrich |
6. | GRÜNE | Bülter, Gabi | Wikelhoch, Lothar |
Die zu Beisitzern des Kreiswahlausschusses berufenen Personen können gem. § 9 Abs. 3 BWG nicht gleichzeitig in einem anderen Wahlorgan tätig sein, d.h., sie dürfen z.B. nicht zum Wahlvorsteher oder Beisitzer eines Wahllokals benannt werden.
Letzte Änderung: 10. April 2019