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Europawahl 2024 - Wahlsystem
Europawahl 2024 am 09.06.2024
In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Aktuelle Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl.
Für die Wahl gelten weiterhin keinerlei Sperrklauseln, da das Bundesverfassungsgericht die am 10.10.2013 mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (EuWG) in Kraft getretene Drei-Prozent-Sperrklausel nach § 2 Abs. 7 EuWG für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat.
Letzte Änderung: 3. Mai 2024