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Kommunalwahl 2009 - Sitzzuteilungsverfahren im Vergleich
Kreistags- und Landratswahl 2009 am 30.08.2009
Sitzzuteilungsverfahren im Vergleich
Die Wahl-Auszählungssysteme nach d’Hondt und nach Hare/Niemeyer standen bisher gleichberechtigt nebeneinander. Bei der Kommunalwahl 2009 ist nunmehr jedoch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren anzuwenden. Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen war ursprünglich am System d’Hondt ausgerichtet, welches sich in der deutschen Staatspraxis durchgesetzt hatte und bei Bundestagswahlen bis 1982 angewendet wurde. Für die Kommunalwahl 1979 wurde das Stimmauszählungsverfahren auf Hare/Niemeyer umgestellt, um dann 1984 wieder zu d’Hondt zurückzukehren. Seit den Kommunalwahlen 1999 wurde jedoch wieder nach dem Verfahren Hare/Niemeyer ausgezählt. Die Sitzzuteilung erfolgt also 2009 erstmals nach Sainte-Laguë/Schepers.
Das Verfahren nach d’Hondt besteht darin, dass die auf eine Wahlvorschlagsliste entfallenen Stimmen so oft durch 1, 2, 3 ... geteilt werden, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. In der Reihenfolge der so ermittelten Höchstzahlen werden jeder Partei oder Wählergruppe dann die Sitze zugewiesen; Teilungsreste gibt es nicht.
Die Sitzverteilung nach dem System Hare/Niemeyer wird wie folgt errechnet: Die Gesamtzahl der Sitze wird mit der Stimmenzahl der jeweiligen Liste vervielfacht und durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen geteilt. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus dieser Berechnung ergeben. Noch verbleibende Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich aus der vorangegangenen Berechnung ergeben haben, auf die Parteien oder Wählergruppen verteilt.
Im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren werden die zu besetzenden Sitze wie folgt verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.
Letzte Änderung: 5. August 2009