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Kommunalwahl 2009 - Wahlsystem
Kreistags- und Landratswahl 2009 am 30.08.2009
Wahlsystem
Bei den gleichzeitig stattfindenden "verbundenen" Kommunalwahlen haben die Wahlberechtigten für jede Wahl eine Stimme. Mit der gewählten Persönlichkeit wird gleichzeitig die Reserveliste der zugehörigen Partei oder Wählergruppe gewählt.
Bei dem Wahlverfahren für die Gemeinderäte und Kreistage handelt es sich um eine Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl. Die Hälfte der Vertreter(innen) wird in den Wahlbezirken direkt gewählt und die andere Hälfte nach Listen für das Wahlgebiet. Hat eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlbezirken mehr Direktmandate errungen, als ihr nach dem Stimmenanteil an Sitzen zustehen, so werden weitere Sitze aus den Reservelisten im Wege der "Aufstockung" zugeteilt, um einen alle Parteien bzw. Wählergruppen einschließenden Verhältnisausgleich zu erzielen (§ 33 KWahlG). Die Verteilung der jeweiligen Gesamtsitzzahl wird nach dem Verfahren der Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) ermittelt. Die Fünf-Prozent-Klausel wurde nach Beschluss des Landtages vom 14. Juli 1999 für die Kommunalwahlen abgeschafft. Auch die Regelung, dass die Hürde bei rund einem Sitzanteil liegt wurde am 16. Dezember 2008 verworfen, da diese in kleineren Gemeinden zu einer faktischen Hürde von über 5% hätte führen können.
Die Bürgermeister/innen und die Landräte/innen werden nach einem reinen Mehr-heitswahlsystem gewählt. Sofern im ersten Wahlgang kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit errungen hat, entscheidet das Los.
Letzte Änderung: 4. August 2009