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Kommunalwahlen 2014 - Wahlsystem und Sitzzuteilungsverfahren
Kreistagswahl 2014 am 25.05.2014
Wahlsystem
Bei den gleichzeitig stattfindenden "verbundenen" Kommunalwahlen haben die Wahlberechtigten für jede Wahl eine Stimme. Bei der Kreistags- und den Ratswahlen wird mit der gewählten Persönlichkeit gleichzeitig die Reserveliste der zugehörigen Partei oder Wählergruppe gewählt.
Bei dem Wahlverfahren für die Gemeinderäte und Kreistage handelt es sich um eine Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl. Die Hälfte der Vertreter/innen wird in den Wahlbezirken direkt gewählt und die andere Hälfte nach Listen für das Wahlgebiet. Hat eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlbezirken mehr Direktmandate errungen, als ihr nach dem Stimmenanteil an Sitzen zustehen, so werden weitere Sitze aus den Reservelisten im Wege der "Aufstockung" zugeteilt, um einen alle Parteien bzw. Wählergruppen einschließenden Verhältnisausgleich zu erzielen (§ 33 KWahlG). Die Verteilung der jeweiligen Gesamtsitzzahl wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) ermittelt. Die Fünf-Prozent-Klausel wurde nach Beschluss des Landtages vom 14. Juli 1999 für die Kommunalwahlen abgeschafft. Auch die Regelung, dass die Hürde bei rund einem Sitzanteil liegt wurde am 16. Dezember 2008 verworfen, da diese in kleineren Gemeinden zu einer faktischen Hürde von über 5% hätte führen können.
Die Bürgermeister/innen und die Landräte/innen werden nach einem reinen Mehrheitswahlsystem gewählt. Gewonnen hat, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen errungen hat. Gelingt dies keiner/m Bewerber/in, findet 2014 wieder eine Stichwahl statt. Die beiden Bewerber/innen, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, treten gegeneinander an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, ein zusätzliches Mindest-Quorum existiert nicht mehr.
Sitzzuteilungsverfahren
Die Wahl-Auszählungssysteme nach d’Hondt und nach Hare/Niemeyer standen bis zur Kommunalwahl 2009 gleichberechtigt nebeneinander. Seit der Kommunalwahl 2009 ist nunmehr jedoch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren anzuwenden. Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen war ursprünglich am System d’Hondt ausgerichtet, welches sich in der deutschen Staatspraxis durchgesetzt hatte und bei Bundestagswahlen bis 1982 angewendet wurde. Für die Kommunalwahl 1979 wurde das Stimmauszählungsverfahren auf Hare/Niemeyer umgestellt, um dann 1984 wieder zu d’Hondt zurückzukehren. Seit den Kommunalwahlen 1999 wurde jedoch wieder nach dem Verfahren Hare/Niemeyer ausgezählt. Die Sitzzuteilung erfolgt also 2009 erstmals nach Sainte-Laguë/Schepers.
Das Verfahren nach d’Hondt besteht darin, dass die auf eine Wahlvorschlagsliste entfallenen Stimmen so oft durch 1, 2, 3 ... geteilt werden, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. In der Reihenfolge der so ermittelten Höchstzahlen werden jeder Partei oder Wählergruppe dann die Sitze zugewiesen; Teilungsreste gibt es nicht.
Die Sitzverteilung nach dem System Hare/Niemeyer wird wie folgt errechnet: Die Gesamtzahl der Sitze wird mit der Stimmenzahl der jeweiligen Liste vervielfacht und durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen geteilt. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus dieser Berechnung ergeben. Noch verbleibende Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich aus der vorangegangenen Berechnung ergeben haben, auf die Parteien oder Wählergruppen verteilt.
Im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren werden die zu besetzenden Sitze wie folgt verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.
Letzte Änderung: 6. März 2014