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Kommunalwahlen 2014 - Allgemeine Informationen
Kreistagswahl 2014 am 25.05.2014
Allgemeine Informationen
Nach der Bekanntmachung des Innenministers des Landes NRW vom 16.10.2013 finden die Kommunalwahlen 2014 in Nordrhein-Westfalen am 25.05.2014 statt.
Zu den Kommunalwahlen zählen die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Landrats- und Kreistagswahlen in den Kreisen sowie die Wahl der Oberbürgermeister, Stadträte und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. Die Kommunalwahl betrifft alle 373 Städte und Gemeinde, 30 Kreise, 22 kreisfreien Städte des Landes NRW sowie die Städteregion Aachen. Im Folgenden soll nur auf die Wahlen eingegangen werden, die im Oberbergischen Kreis durchgeführt werden. Dies sind die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie die Kreistags- und Landratswahl für den Oberbergischen Kreis.
Die Wahlperiode der 2009 gewählten Gemeinderäte und des Kreistags beträgt fünf Jahre, die für Bürgermeister und den Landrat zum ersten Mal davon abweichend sechs Jahre. Damit endet die Wahlperiode der Bürgermeister und des Landrats regulär erst 2015. Da die Wahlperioden zukünftig wieder auf fünf Jahre angeglichen werden und die Wahlen gleichzeitig durchgeführt werden sollen, beträgt die Wahlperiode der Gemeinderäte und des Kreistags 2014 einmalig sechs Jahre.
Für die Bürgermeister und Landräte bieten sich zwei Alternativen an:
- Die Bürgermeister und Landräte hatten die Möglichkeit, ihre vorzeitige Entlassung bis zum 30.11.2013 zu beantragen. Im Oberbergischen Kreis haben die Bürgermeister von Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Reichshof und Wipperfürth hiervon Gebrauch gemacht. In Waldbröl läuft die Amtszeit des Bürgermeisters regulär 2014 aus, da dieser 2008 mit einer Amtszeit von sechs Jahren gewählt wurde. Damit finden in diesen Städten und Gemeinden am 25.05.2014 zeitgleich Gemeinderats-, Bürgermeister- und Kreistagswahlen statt. Die Amtszeit der 2014 gewählten Bürgermeister beträgt ebenfalls sechs Jahre.
- Die 2009 gewählten Bürgermeister und Landräte können Ihre Wahlperiode von sechs Jahren regulär 2015 beenden. Die dann zu wählenden Bürgermeister und Landräte haben eine Wahlperiode von fünf Jahren. Diese Alternative haben der Landrat des Oberbergischen Kreises sowie die Bürgermeister von Engelskirchen, Nümbrecht, Radevormwald und Wiehl gewählt. In Lindlar fand die letzte Bürgermeisterwahl 2012 statt, sodass der nächste reguläre Termin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2018 liegt. Da der ehemalige Bürgermeister der Stadt Hückeswagen sein Amt Ende Oktober 2013 niedergelegt hat und es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Neuwahlen innerhalb von sechs Monaten stattfinden müssen, wurde der Bürgermeister dort bereits am 23.03.2014 gewählt. In diesen Städten und Gemeinden finden am 25.05.2014 damit nur Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt.
Alle Alternativen kommen zu dem Ergebnis, dass 2020 wieder alle oben genannten Wahlen parallel stattfinden, da die Amtszeit der neu gewählten Bürgermeister und Landräte dann gesetzlich endet. Die Ausnahme davon bleibt zunächst die Gemeinde Lindlar. Da die Amtszeit des 2018 gewählten Bürgermeisters gesetzlich im Jahr 2025 endet, finden dort erst dann wieder gemeinsame Rats- und Bürgermeisterwahlen statt.
Wichtige Regelungen zur Durchführung der Kommunalwahlen enthält u. a. das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) sowie die Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Letzte Änderung: 22. April 2014