Kommunalwahl 2020 - Wahlsystem und Sitzzuteilungsverfahren

 Kommunalwahl NRW 


Kommunalwahl am 13. September 2020

 

 

 

 

Wahlsystem

Bei gleichzeitig stattfindenden Gemeinde- und Kreiswahlen (verbundene Wahlen) haben die Wahlberechtigten für jede Wahl eine Stimme.

Bei dem Wahlverfahren für die Gemeinderäte und Kreistage handelt es sich um eine Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl. Die Rats- und Kreistagsmitglieder werden je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken gewählt und zur anderen Hälfte im Wege des Verhältnisausgleichs nach Reservelisten für das ganze Wahlgebiet. Jeder Wahlberechtigter hat nur eine Stimme. Mit seiner Stimme wählt er den Kandidaten / die Kandidatin des Wahlbezirks und gleichzeitig die Liste der Partei oder Wählergruppe, die den Kandidaten/die Kandidatin aufgestellt haben. Hat eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlbezirken mehr Direktmandate errungen, als ihr nach dem Stimmenanteil an Sitzen zustehen, so werden weitere Sitze aus den Reservelisten im Wege der „Aufstockung“ zugeteilt, um einen alle Parteien und Wählergruppe einschließenden Verhältnisausgleich zu erzielen. Die Verteilung der jeweiligen Gesamtsitzzahl wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) ermittelt.

Bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/innen und Landräte/innen) gilt das Mehrheitswahlsystem. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gelingt dies keinem Bewerber/keiner Bewerberin findet am 27.09.2020 eine Stichwahl hat. Dabei treten die beiden Bewerber/innen, die bei der Wahl am 13.09.2020 die meisten Stimmen erhalten haben, gegeneinander an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Tritt nur ein/e Bewerber/in an, so ist er/sie gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn/sie entschieden hat.

 

 

Sitzzuteilungsverfahren

Die Wahl-Auszählungssysteme nach d’Hondt und nach Hare/Niemeyer standen bis zu den Kommunalwahlen im Jahr 2009 gleichberechtigt nebeneinander. Seit 2010 findet in Nordrhein-Westfalen jedoch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren Anwendung.  

Im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren werden die zu besetzenden Sitze wie folgt verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.

 

 



Letzte Änderung: 6. April 2020