Kommunalwahl 2025

 Kommunalwahl NRW 


Kommunalwahl am 14. September 2025
                 

       >>>>   Vorläufige Endergebnisse mit Stand: 14.09.2025  <<<<

 

 

Der Landrat bzw. die Landrätin wird durch die Mehrheitswahl bestimmt. Erhält von mehreren Bewerberinnen bzw. Bewerbern keiner mehr als die Hälte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den Beiden statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Am 14.09.2025 haben Klaus Grootens (CDU/FDP) mit 55.122 Stimmen und Dr. Sven Lichtmann (SPD/Die Linke) mit 28.094 die meisten Stimmen erhalten. Somit findet am 28.09.2025 zwischen diesen beiden Kandidaten eine Stichwahl statt.

 


Informationen zur Stichwahl am 28.09.2025

Bei einer Stichwahl tauchen oft verschiedene Fragen auf: Wo wähle ich? Brauche ich eine neue Wahlbenachrichtigung? Wie funktioniert die Briefwahl? Damit Sie bestens vorbereitet sind, finden Sie hier die wichtigsten Infos rund um die Stichwahl im Oberbergischen Kreis.

Wer ist zur Stichwahl am 28.09. aufgerufen?

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Oberbergischen Kreis sind aufgerufen, an der Stichwahl teilzunehmen. Kreisweit geht es um die Wahl des Landrats: Klaus Grootens (CDU, FDP) gegen Dr. Sven Lichtmann (SPD, Die Linke).

Zusätzlich gibt es Stichwahlen für die Bürgermeisterwahl in Hückeswagen, Morsbach, Radevormwald und Reichshof.

In welchem Wahllokal kann ich meine Stimme abgeben?

Sie wählen im gleichen Wahllokal wie bei der Hauptwahl am 14. September. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Haben Sie diese nicht mehr, können Sie beim Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nachfragen.

Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein. Für die Stichwahl am 28. September werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Benachrichtigung, die Sie zur Hauptwahl erhalten haben, gilt auch für die Stichwahl.

Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Kein Problem: Bringen Sie einfach Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig.

Wie funktioniert die Briefwahl bei der Stichwahl?

Haben Sie schon bei der Hauptwahl per Briefwahl gewählt, haben Sie wahrscheinlich auch direkt das Häkchen für die Stichwahl gemacht. Dann bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugeschickt. Wenn Sie damals keine Briefwahl beantragt haben, können Sie dies jetzt online über die Internetseite Ihrer Kommune tun.

Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei Ihrer Stadt oder Gemeinde eingegangen sein. Schicken Sie ihn rechtzeitig ab – oder geben Sie ihn am besten schon vorher direkt im Rathaus ab.

Gibt es noch andere Möglichkeiten außer Wahllokal und Briefwahl?

Ja. Sie können auch direkt im Rathaus wählen: Gehen Sie einfach mit Ihrem Personalausweis hin, füllen Sie dort die Stimmzettel aus und geben Sie diese sofort ab. Alternativ können Sie auch mit den Briefwahlunterlagen, die Sie zuvor erhalten haben, ins Rathaus gehen und diese dort abgeben.

Ab wann kann ich per Briefwahl oder im Rathaus wählen?

Ab dem 18. September liegen die Stimmzettel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde bereit. Ab dann werden die Briefwahlunterlagen verschickt. Wenn Sie sicher sein wollen, ob bereits direkt ab dem 18. September die Stimmabgabe im Rathaus möglich ist, fragen Sie am besten bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.

 

 

 

Wahl-Informationen

Pressemitteilungen

Öffentliche Bekanntmachungen

10.07.2025
4. Sitzung am 24.07.2025 des Kreiswahlausschusses des Oberbergischen Kreises für die Kommunalwahl am 14.09.2025

10.07.2025
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Landrats/Landrätin sowie der Vertretung des Oberbergischen Kreises im Oberbergischen Kreis am 14.09.2025

27.06.2025
3. Sitzung am 10.07.2025 des Kreiswahlausschusses des Oberbergischen Kreises für die Kommunalwahl am 14.09.2025 - Zulassung Wahlvorschläge

18.06.2025
Umbesetzung im Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2025

20.05.2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreistages des Oberbergisches Kreises - Ergänzung zur Bekanntmachung vom 05.03.2025

09.05.2025
Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises am 14.09.2025; Kreiswahlbezirkseinteilung gemäß Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 07.01.2025 - Änderung der Wahlbezirkseinteilung des Kreiswahlbezirks12/Lindlar 1 und des Kreiswahlbezirks 13/Lindlar 2

05.03.2025
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14.09.2025 stattfindende Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreista-ges des Oberbergisches Kreises

07.01.2025
Wahl des Landrates / der Landrätin und des Kreistages des Oberbergischen Kreises am 14.09.2025; Kreiswahlbezirkseinteilung gemäß Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 07.01.2025

20.12.2024
2. Sitzung am 07.01.2025 des Kreiswahlausschusses des Oberbergischen Kreises für die Kommunalwahl am 14.09.2025

08.11.2024
1. Sitzung am 21.11.2024 des Kreiswahlausschusses des Oberbergischen Kreises für die Kommunalwahl im Jahr 2025

04.11.2024
Besetzung des Kreiswahlausschusses zur Kommunalwahl im Jahr 2025

 

Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen

Nrwwappen 
      Informationen des Landes NRW zu den Kommunalwahlen 2025

 

 

 



Letzte Änderung: 17. September 2025