Wahlberechtigung, Wählbarkeit

Logo Landtagswahl 2010Landtagswahl am 9. Mai 2010

 

Wahlberechtigung, Wählbarkeit

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2009 gilt bei der Landtagswahl wieder das aktive Wahlalter von 18 Jahren.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
 

Wählerverzeichnis Oberbergischer Kreis - Stand: 04.04.2010 -


Wahlkreis 23 - Oberbergischer Kreis I

 Kommune  Wahlberechtigte  davon Frauen
 Gummersbach 38.691  20.185 
 Hückeswagen  12.276  6.368 
 Lindlar 16.398  8.422 
 Marienheide  10.316  5.356 
 Radevormwald 17.242  9.079 
 Wipperfürth 16.878  8.665 
 Wahlkreis 23 gesamt  111.801  58.075 


Wahlkreis 24 - Oberbergischer Kreis II

 Kommune  Wahlberechtigte  davon Frauen
 Bergneustadt 13.229  6.878 
 Engelskirchen 15.229  7.907 
 Morsbach 8.381  4.272 
 Nümbrecht 13.260  6.897 
 Reichshof 14.954  7.592 
 Waldbröl 14.310  7.446 
 Wiehl  20.303  10.641 
 Wahlkreis 24 gesamt  99.736  51.633 

 



Letzte Änderung: 20. April 2010