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Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Landtagswahl am 9. Mai 2010
Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2009 gilt bei der Landtagswahl wieder das aktive Wahlalter von 18 Jahren.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählerverzeichnis Oberbergischer Kreis - Stand: 04.04.2010 -
Wahlkreis 23 - Oberbergischer Kreis I
Kommune | Wahlberechtigte | davon Frauen |
Gummersbach | 38.691 | 20.185 |
Hückeswagen | 12.276 | 6.368 |
Lindlar | 16.398 | 8.422 |
Marienheide | 10.316 | 5.356 |
Radevormwald | 17.242 | 9.079 |
Wipperfürth | 16.878 | 8.665 |
Wahlkreis 23 gesamt | 111.801 | 58.075 |
Wahlkreis 24 - Oberbergischer Kreis II
Kommune | Wahlberechtigte | davon Frauen |
Bergneustadt | 13.229 | 6.878 |
Engelskirchen | 15.229 | 7.907 |
Morsbach | 8.381 | 4.272 |
Nümbrecht | 13.260 | 6.897 |
Reichshof | 14.954 | 7.592 |
Waldbröl | 14.310 | 7.446 |
Wiehl | 20.303 | 10.641 |
Wahlkreis 24 gesamt | 99.736 | 51.633 |
Letzte Änderung: 20. April 2010