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Landtagswahl 2012 - Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Wahlberechtigung, Wählbarkeit
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählerverzeichnis Oberbergischer Kreis
Wahlkreis 23 - Oberbergischer Kreis I
Das Wählerverzeichnis für den Wahlkreis 23 liegt noch nicht vor.
Wahlkreis 24 - Oberbergischer Kreis II
Das Wählerverzeichnis für den Wahlkreis 24 liegt noch nicht vor.
Letzte Änderung: 30. März 2012