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Wahlgebiet und Wahlkreise
Landtagswahl 2017 - Wahlgebiet und Wahlkreise
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet für die Wahl zum Landtag in Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Wahlkreiseinteilung
Für die Wahl zum Landtag in Nordrhein-Westfalen wurde das Wahlgebiet in 128 Wahlkreise aufgeteilt. Bei der Wahlkreiseinteilung gilt der Grundsatz, dass möglichst immer gleich viele Wahlberechtigte in einem Wahlkreis wohnen sollen, damit jede Stimme bei der Wahl gleiches Gewicht hat. Dafür wurde bei Einteilung für die Landtagswahl 2017 erstmalig eine Gemeinde des Oberbergischen Kreises mit einer Stadt außerhalb des Kreisgebietes zu einem Wahlkreis zusammengefasst. Namentlich wurde die Stadt Radevormwald dem Wahlkreis Remscheid zugeschlagen.
Das Gebiet des Oberbergischen Kreises ist damit auf die Wahlkreise
- 23 - Oberbergischer Kreis I - und
- 24 - Oberbergischer Kreis II –
- 35 - Remscheid – Oberbergischer Kreis III
aufgeteilt worden.
Der Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises ist dabei für die Wahlkreise 23 und 24 zuständig, die Wahlleitung der Stadt Remscheid für den Wahlkreis 35.
Die Wahlkreise umfassen folgende Städte und Gemeinden:
Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I)
- Gummersbach
- Hückeswagen
- Lindlar
- Marienheide
- Wipperfürth
Wahlkreis24 (Oberbergischer Kreis II)
- Bergneustadt
- Engelskirchen
- Morsbach
- Nümbrecht
- Reichshof
- Waldbröl
- Wiehl
Wahlkreis 35 (Remscheid – Oberbergischer Kreis III)
- Remscheid
- Radevormwald
Letzte Änderung: 2. Januar 2017