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Bauvoranfrage
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel ob ein Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich zulässig ist, vorab durch einen Vorbescheid klären lassen. Der Vorbescheid enthält dann eine rechtsverbindliche Auskunft. Das bedeutet, dass die Bauaufsicht Ihr Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen kann, die bereits bei der Bauvoranfrage geprüft wurden.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Letzte Änderung: 29. Februar 2024