Bauvoranfrage

Anträge und Genehmigungen
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Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel ob ein Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich zulässig ist, vorab durch einen Vorbescheid klären lassen. Der Vorbescheid enthält dann eine rechtsverbindliche Auskunft. Das bedeutet, dass die Bauaufsicht Ihr Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen kann, die bereits bei der Bauvoranfrage geprüft wurden.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

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Digitale Bauvoranfrage


Für Bauvoranfragen (Bauvorbescheid) besteht die Möglichkeit, den Antrag auch digital einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.

 

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Letzte Änderung: 27. März 2025