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Baugrundstück
Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Sie sich über neue Baugebiete und Bebauungspläne in der jeweiligen Kommune informieren.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder bebauen möchten, sollten Sie vorher klären, ob und in welchem Umfang es bebaut werden und wie es genutzt werden darf, zum Beispiel ob dort eine Wohnnutzung oder eine gewerbliche Nutzung zulässig sind.
Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet Ihr Grundstück liegt oder die zuständigen Bauaufsichtsbehörde können Sie darüber informiern, ob Ihr Grundstück im Bebauungsplan (§ 30 BauGB), im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt.
Während im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb eines Ortsteiles für die dort gelegenen Grundstücke grundsätzlich Baurecht gegeben ist, sind Grundstücke im Außenbereich - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - von einer Bebauung freizuhalten.
Liegt Ihr Grundstück im Bebauungsplan der Kommune, muss die Stadt/Gemeinde es vor der tatsächliche Bebauung an Straßen und Versorgungsanlagen anschließen. Unter dieser Erschließung versteht man die Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen und Lärmschutzwänden bzw.Lärmschutzwällen und Ähnliches.
Darüber hinaus zählen dazu die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.
Grundstückswert
Informationen zum Grundstücksmarkt und zu Immobilienwerten sowie den erforderlichen Daten für die Wertermittlung finden Sie auf der Internetseite: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Grundstücksteilung
Möchten Sie Ihr Baugrundstück aus einem oder mehreren Grundstücken heraustrennen, so ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Erst nach Übernahme dieser Ergebnisse in das Liegenschaftskataster ist der Eigentumsübergang im Grundbuch möglich.
Ist das Grundstück bereits bebaut, benötigen Sie für eine Grundstücksteilung eine Teilungsgenehmigung.
Letzte Änderung: 11. Mai 2020