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Landesentwicklungsplan NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. In ihm wird die angestrebte Entwicklung Nordrhein-Westfalens festgehalten. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung.
Die Ziele und Grundsätze, die sowohl textlich als auch zeichnerisch festgelegt werden, beinhalten die wichtigsten landespolitischen Planbereiche. Als dichtbesiedeltes Land hat Nordrhein-Westfalen vielfältige Ansprüche an den begrenzten Raum und seine Ressourcen.
Dazu zählen insbesondere:
- die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
- die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen, etc.),
- der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
- der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
- die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
- die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für Erholung im Freiraum,
- die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
- der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der
- Schutz vor Hochwasser.
Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen häufig in Konkurrenz zueinander und müssen bestmöglich aufeinander abstimmt werden.
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Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des LEP NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) hat den Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) erneut überarbeitet.
Hinweise und Anregungen dazu können vom 17. März bis 17. April 2026 über Beteiligung NRW - Fachportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung eingereicht werden. Der Entwurf der LEP-Änderung ist dort ebenfalls einsehbar.
Des Weiteren hat das MIWIKE NRW mit einer Pressemitteilung vom 04.03.2026 über den Entwurf informiert.
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Letzte Änderung: 17. März 2026


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