Regionalplan – Beteiligung des Oberbergischen Kreises

Der Regionalplan nimmt eine vermittelnde Stelle zwischen der Landesplanung (Landesentwicklungsplan) und der kommunalen Planung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) ein. Er gilt für den gesamten Regierungsbezirk und wird von der Bezirksregierung aufgestellt. Für den Oberbergischen Kreis übernimmt diese Aufgabe die Bezirksregierung Köln. Bei der Aufstellung gilt der Grundsatz des Gegenstromprinzips. Hiernach beeinflussen sich die Planungen vertikal (Bund, Land, Kommune) in beide Richtungen.

Aufgrund seiner vermittelnden Aufgabe ist er das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum. So werden einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region gesichert und andererseits Flächenreserven für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten. Ziel ist die Festlegung einer abgewogenen, raumverträglichen und nachhaltigen Flächenentwicklung

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit. Der Regionalplan stellt u.a. die Flächen für die zukünftige Entwicklung von Siedlungsbereichen (Wohnen) und Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzung dar. Gleichzeitig werden auch Flächen des Natur- und Gewässerschutzes und weitere raumbedeutsame Nutzungen abgebildet. Damit wird die regionale und kommunale Baulandversorgung auf Schwerpunkträume konzentriert und der Freiraum vor einer übermäßigen Inanspruchnahme geschützt.

Der aktuelle Regionalplan stammt aus den Jahren 2002/2003. Dieser wird derzeit durch die Bezirksregierung Köln überarbeitet. Die Überarbeitung beinhaltet einen umfangreichen und breit angelegten Dialogprozess mit den Kommunen, verschiedenen Fachbehörden, Verbänden, der Politik und Öffentlichkeit. Der Fokus liegt im informellen Planverfahren, das im Jahr 2021 abgeschlossen werden soll. Hierbei erfolgt ein vielfältiger Austausch über die unterschiedlichen Belange und räumlichen Entwicklungsperspektiven. Ziel ist die Schaffung eines regionalen Konsenses zur zukünftigen Raumentwicklung, aus dem der Entwurf eines Plankonzeptes erarbeitet werden kann.

Dieses Plankonzept dient als Grundlage für das formelle Planverfahren. Der Ablauf des formellen Planverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben, wodurch auch hier eine Beteiligung aller Akteure  erfolgt. Das Verfahren endet mit dem Aufstellungsbeschluss des Regionalrates und der Bekanntmachung des neuen Regionalplanes Köln.

Der Oberbergische Kreis ist Beteiligter und Vermittler im Verfahren und unterstützt die Kommunen bei der Einbringung ihrer Interessen in das gesamte Planverfahren.

Das im Rahmen der Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung im Oberbergischen Kreis erstellte Industrie- und Gewerbeflächenkonzept fließt als Fachbeiträge mit in den Regionalplan ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung.

 

Ihr Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis

Michael Tünker
Telefon: 02261 88-6179
Fax: 02261 88-972-6104
E-Mail: michael.tuenker@obk.de    
Zimmer: 2. OG - 02-08

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Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach

 

 

Neuaufstellung des Regionalplanes Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.

Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit, zu der Neuaufstellung des Regionalplans Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen sowie Informationen zu den Möglichkeiten zur Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter nachfolgendem Link

https://url.nrw/bet_rpk

 

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Letzte Änderung: 03. Februar 2022