Regionalplan

Der Regionalplan nimmt eine vermittelnde Stelle zwischen der Landesplanung (Landesentwicklungsplan) und der kommunalen Planung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) ein. Er gilt für den gesamten Regierungsbezirk und wird von der Bezirksregierung aufgestellt. Für den Oberbergischen Kreis übernimmt diese Aufgabe die Bezirksregierung Köln. 

Aufgrund seiner vermittelnden Aufgabe ist er das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum. So werden einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region gesichert und andererseits Flächenreserven für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten. Ziel ist die Festlegung einer abgewogenen, raumverträglichen und nachhaltigen Flächenentwicklung.

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit. Der Regionalplan stellt u.a. die Flächen für die zukünftige Entwicklung von Siedlungsbereichen (Wohnen) und Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzung dar. Gleichzeitig werden auch Flächen des Natur- und Gewässerschutzes und weitere raumbedeutsame Nutzungen abgebildet. Damit wird die regionale und kommunale Baulandversorgung auf Schwerpunkträume konzentriert und der Freiraum vor einer übermäßigen Inanspruchnahme geschützt.

Der aktuelle Regionalplan stammt aus den Jahren 2002/2003. Dieser wird derzeit durch die Bezirksregierung Köln überarbeitet (siehe dazu Neuaufstellung des Regionalplanes Köln). Die Überarbeitung beinhaltet einen umfangreichen und breit angelegten Dialogprozess mit den Kommunen, verschiedenen Fachbehörden, Verbänden, der Politik und Öffentlichkeit.

Der Oberbergische Kreis ist Beteiligter und Vermittler im Verfahren und unterstützt die Kommunen bei der Einbringung ihrer Interessen in das gesamte Planverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung und auf der Internetseite Neuaufstellung des Regionalplanes Köln.

 

Ausschnitt Regionalplan

Auszug aus dem aktuellen Regionalplan (Übersichtskarte Regionalplan Köln)

 

Neuaufstellung des Regionalplanes Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz und Klimaanpassung oder die Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.

Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten innerhalb der Auslegungsfirst vom 07.02.2022 bis 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.

Die dabei eingebrachten Stellungnahmen wurden durch die Bezirksregierung Köln erörtert und abgewogen. Im Anschluss ist der Regionalrat zwecks Abstimmung mit eingebunden worden sowie der 2. Planentwurf zum Regionalplan erarbeitet worden. Die Beschlussfassung für die 2. Offenlage des Regionalplans ist für Sommer 2024 vorgesehen, im Anschluss startet die 2. Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.

Das Verfahren endet mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalrates und der Bekanntmachung des neuen Regionalplanes Köln voraussichtlich Mitte 2025.

 

Ihr Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis

Michael Kleine
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Letzte Änderung: 26. Juni 2024