Regionalplan

Der Regionalplan nimmt eine vermittelnde Stelle zwischen der Landesplanung (Landesentwicklungsplan) und der kommunalen Planung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) sowie der Kreisplanung (Landschaftspläne) ein. Er gilt für den gesamten Regierungsbezirk und wird von der Bezirksregierung aufgestellt. Für den Oberbergischen Kreis übernimmt diese Aufgabe die Bezirksregierung Köln. 

Aufgrund seiner vermittelnden Aufgabe ist er das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum. So werden einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region gesichert und andererseits Flächenreserven für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten. Ziel ist die Festlegung einer abgewogenen, raumverträglichen und nachhaltigen Flächenentwicklung.

Die wichtigsten Adressaten der Regionalplanung sind die Städte und Gemeinden der Region als Träger der kommunalen Planungshoheit sowie die Kreise als Träger der Landschaftsplanung. Der Regionalplan stellt u.a. die Flächen für die zukünftige Entwicklung von Siedlungsbereichen (Wohnen) und Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzung dar. Gleichzeitig werden auch Flächen des Natur- und Gewässerschutzes und weitere raumbedeutsame Nutzungen abgebildet. Damit wird die regionale und kommunale Baulandversorgung auf Schwerpunkträume konzentriert und der Freiraum vor einer übermäßigen Inanspruchnahme geschützt.

Nach einem umfangreichen und breit angelegten Dialogprozess mit den Kommunen, verschiedenen Fachbehörden, Verbänden, der Politik und der Öffentlichkeit ist am 29. Oktober 2025 der neue Regionalplan Köln in Kraft getreten. Dieser legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den kommenden Jahren verbindlich fest. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur und Freiraumschutz unter Berücksichtigung gesamträumlicher Aspekte, z. B. des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung.

Der Oberbergische Kreis ist im Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans sowohl als Beteiligter, als auch als Vermittler aufgetreten und hat die Kommunen dabei unterstützt, ihre Interessen in das gesamte Planungsverfahren einzubringen.

Weitere Informationen sowie die vollständigen Planunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung.

 

Kartenausschnitt Regionalplan

Auszug aus dem aktuellen Regionalplan

 

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Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 den zweiten Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen.

Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zum zweiten Planentwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Stellung zu nehmen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 07. August 2025.

 

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Ihr Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis

 

Michael Kleine
Telefon: 02261 88-6174
Fax: 02261 88-972-6174
E-Mail: michael.kleine@obk.de   
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Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität
Karlstraß4 14-16
51643 Gummersbach

 

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Letzte Änderung: 13. November 2025