Datenschutz in Schulen
Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) bietet den Lehrkräften und Schulleitungen an den Oberbergischen Schulen, die personenbezogene Daten (Lehrer- und Schülerdaten usw.) verarbeiteten, seine Unterstützung an. In der Alltagsarbeit sind verschiedene Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Dienstanweisungen zum Datenschutz nicht immer präsent und müssen trotzdem beachtet werden.
Als Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes sowie der datenschutzrechtlichen Organisation steht Ihnen der bDSB mit Informationen und Beratung zur Verfügung. Dies umfasst zum Beispiel
- Vorschriften bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf dienstlichen Geräten und dem privaten PC,
- Erstellung und Aktualisierung von Verarbeitungsverzeichnissen,
- Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten,
- datenschutzkonformer Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel sowie digitaler Kommunikationsmittel
- Einwilligungen in Datenverarbeitungen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO
- Homepage
Außerdem überwacht er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Auch betroffene Personensorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Fragen und Beschwerden zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten an den bDSB für Schulen wenden.
Datenübermittlung bei Schulwechsel
Die Übermittlung personenbezogener Daten unterliegt bei Schulwechseln besonderer Regelungen. Lehrerkräfte finden im EXTRANET Schulamt eine Übersicht, welche Daten von Schülerinnen und Schülern bei einem Schulwechsel unter welchen Bedingungen weitergegeben werden dürfen.
Außerdem finden Sie dort einen Vordruck zur Einwilligung der Personensorgeberechtigten in die Datenübermittlung.
Ansprechpartner
Ignaz Schild |
Industriestraße 2 OG2-11 datenschutz-schule@obk.de |
Letzte Änderung: 31. Mai 2024