Schulen in Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes für den OBK

Das staatliche Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist als untere Schulaufsichtsbehörde zuständig für alle Grund-, Haupt- und Förderschulen im Oberbergischen Kreis.

Für die Grundschulen obliegt ihm sowohl die dienstliche als auch die fachliche Aufsicht. Für die Haupt- und Förderschulen wird in NRW die Zuständigkeit der Schulaufsicht zwischen der Dienstaufsicht (Bezirksregierung Köln) und der Fachaufsicht (Schulamt) getrennt.

Für alle anderen Schulformen der Sekundarstufen ist unmittelbar die Bezirksregierung Köln zuständig. Sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Bezirksregierung Köln (0221 147-0).

___________________________________________________________________________

Grundschulen


Grundschulen weiß

___________________________________________________________________________

 

Haupt- und Förderschulen


Haupt- und Förderschulen weiß

__________________________________________________________________________



Letzte Änderung: 13. April 2022