Örtlicher Personalrat für Grundschulen im OBK
Was macht der Personalrat?
Wer ist der Personalrat?
Die Ebenen des Personalrats
Beratung und Unterstützung durch den Personalrat
Was macht der Personalrat?
Die Aufgaben der Personalräte sind durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) geregelt. In vertrauensvoller Zusammenarbeit sind Dienststelle und Personalrat dazu verpflichtet sich konstruktiv zum Wohle der Beschäftigten auszutauschen, auseinanderzusetzen und in Abwägung der zum Teil unterschiedlichen Belange, Kompromisse zu finden. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers, der*s einzelnen Arbeitnehmer*in und der Gesamtheit der Arbeitnehmer*innen gegeneinander abgewogen werden.
- Wir beraten Sie zu allen Themen, die im Zusammenhang mit Ihrer täglichen Arbeit und den
- damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten stehen.
- Wir begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Schulamt und der Bezirksregierung und unterstützen Sie auch im schriftlichen Austausch mit der Dienststelle.
- Wir helfen Ihnen Ihre berechtigten Interessen zu Gehör zu bringen.
- Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an tragfähigen Lösungen.
Wer ist der Personalrat?
In den drei Ebenen der Personalräte für die Beschäftigten an Grundschulen sitzen gewählte Vertreter*innen des Verbande Bildung und Erziehung (VBE) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Der VBE ist gemeinsam mit weiteren Interessenverbänden der Schulformen (z.B. Philologenverband) dem Deutschen Beamtenbund angeschlossen. Die GEW ist eine Schul- und Bildungsortübergreifende Gewerkschaft, die im Deutschen Gewerkschaftsbund organisiert ist. Vor allem im Örtlichen Personalrat (ÖPR) in Oberberg sind wir sehr stolz auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit der beiden Fraktionen - immer im Interesse der Beschäftigten.
Die Personalräte vertreten alle Landesbeschäftigten einer Schulform. Hierzu gehören nicht nur die Lehrkräfte (unbefristet oder befristet), sondern auch die Sozialpädagog*innen und Referendar*innen.
Die Anzahl der Mitglieder des Personalrates richtet sich nach der Zahl der zu vertretenden Beschäftigten. In unserem ÖPR hat das Gremium 11 Mitglieder. Beratend nimmt an den Sitzungen zudem die Schwerbehindertenbeauftragte teil.
Die Ebenen des Personalrats
Für die Grundschulen in NRW gliedert sich die Personalvertretung in drei Ebenen, die wir Ihnen anhand der aktuellen Entscheidungen in der Corona-Pandemie kurz erläutern möchten.
Die Hauptvorgaben zum angepassten Schulbetrieb werden beim Ministerium für Schule und Bildung unter Ministerin Gebauer getroffen. In Düsseldorf setzt sich der Hauptpersonalrat (HPR) für Ihre Interessen ein. Anhand der dort vorgegebenen Leitlinien regeln die Bezirksregierungen (für uns in Köln), z.B. die Verteilung von Geldern und Stellen an die einzelnen Schulämter. Hier ist der Bezirkspersonalrat (BPR) angesiedelt. Bei jedem Schulamt (für den oberbergischen Kreis in Gummersbach) sitzt ein örtlicher Personalrat (ÖPR), der z.B. über Abordnungen und Versetzungen mitbestimmt. Direkt an der Basis, an jeder Schule, gibt es den Lehrerrat (LR). Dieser ist zum Beispiel in die Erstellung von Hygieneplänen vor Ort eingebunden.
Mitglieder aller personalvertretungsrechtlichen Ebenen haben einen rechtlichen Anspruch auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Diese werden durch die Gewerkschaften und Verbände sowie die Bezirksregierung angeboten und sind für die Teilnehmer*innen kostenfrei.
Enorm wichtig ist eine gute Zusammenarbeit der einzelnen Ebenen, so dass die Personalvertretung sich von der Basis bis zur Spitze für die Interessen und Belange der Beschäftigten einsetzen kann.
Beratung und Unterstützung durch den Personalrat
Neben der Mitwirkung an Einstellungsverfahren, Arbeitsschutzbegehungen, dem regelmäßigen Austausch mit der Dienststelle sowie der Mitwirkung an Personalmaßnahmen, hat die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Beschäftigten der Grundschulen im oberbergischen Kreis, den größten Anteil unseres Tätigkeitsspektrums. Dem im Februar verschickten jährlichen Tätigkeitsbericht konnten Sie entnehmen, dass auch im letzten Jahr die Anzahl unserer Beratungen noch einmal erheblich zugenommen hat (+25%). Dieses Bild setzte sich seitdem auch und gerade in der Corona-Pandemie fort. Neben unseren allgemeinen Beratungsthemen beschäftigen uns nun vor allem die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mehrarbeit sowie das Beamten und Tarifrecht. Kolleg*innen überlegen, wie sie geschützt werden, vor allem, wenn sie Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf bei Covid19 haben. Das zeitweilige Ausscheiden aus dem Präsenzunterricht durch Attest ist eine schwere Entscheidung. Schwangere Kolleginnen sehen sich mit zusätzlichen Risikofaktoren konfrontiert. Was passiert, wenn ich selbst erkranke oder in Quarantäne muss? Wie wirken sich alle diese Unwägbarkeiten auf die Lohnzahlungen aus? Teilzeitkräfte sehen sich mit einer übermäßigen Beanspruchung (Mehrarbeit) durch die Anforderungen des angepassten Schulbetriebs konfrontiert. Beschäftigte fragen sich, welche Rechte sie als Eltern bei Schul- oder Kitaschließung, Erkrankung oder Quarantäne des Kindes haben? Abordnungen müssen durch die Dienststelle vorgenommen werden und Versetzungen werden weiterhin durch die Kolleg*innen gewünscht. Nahezu wöchentlich wurden rechtliche Vorgaben geändert oder neue geschaffen.
Hierauf mussten und müssen Schulen, Beschäftigte und auch die Personalvertretung ad hoc reagieren. Auch bei den Referendarinnen kommt und kam es zu notwendigen Änderungen des Ausbildungsverlaufs, was zu Unsicherheiten führen kann. Pläne zu Elternzeit, Beurlaubung und Pensionierung, Rente, Teilzeit im Blockmodell wollen weiterhin geschmiedet und vorangetrieben werden.
Wir, die Mitglieder des örtlichen Personalrats, beraten Sie zu allen diesen und noch vielen weiteren Themengebieten! Wir vermitteln Informationen, suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen und kennen die Zuständigkeiten und richtigen Ansprechpartner*innen. Wenn wir von Ihren Anliegen Kenntnis haben, können wir Sie wirkungsvoll unterstützen!
Deshalb: Rufen Sie an, schreiben Sie uns, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserem Büro in Gummersbach oder an Ihrer Schule!
Letzte Änderung: 18. März 2024