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Berufe im Gesundheitswesen
Das Gesundheitsamt erteilt Erlaubnisse zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtakademischen Heilberuf und überwacht die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs. An den im Oberbergischen Kreis ansässigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe ist das Gesundheitsamt für die Durchführung der staatlichen Prüfung zuständig.
Letzte Änderung: 07. September 2017