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Hebammen und Entbindungspfleger
Fortbildung von Hebammen und Entbindungspflegern
§ 7 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) verpflichtet die Hebammen und Entbindungspfleger dazu, sich durch Fortbildungen in allen berufsrelevanten Feldern auf dem neuesten Stand und in Übung zu halten.
In einem Zeitraum von 3 Jahren müssen sie 60 Fortbildungsstunden absolvieren.
Die Hebammenberufsordnung betrifft alle Hebammen und Entbindungspfleger mit Berufszulassung. Es ist also unerheblich, ob Sie angestellt oder freiberuflich arbeiten. Sie unterliegen der Berufsordnung auch dann, wenn sie vorübergehend nicht aktiv sind, durch Krankheit ausfallen oder sich in Elternzeit befinden.
Seit Juni 2002 müssen Hebammen und Entbindungspfleger ihre Fortbildungsnachweise unaufgefordert dem zuständigen Gesundheitsamt im Dreijahresrhythmus vorlegen. Das bedeutet bis zum:
31.05.2020,
31.05.2023,
31.05.2026, …
Seit dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit gem. § 6 ZustVO HB bei der Bezirksregierung Köln.
Die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung richtet sich bei freiberuflich Tätigen nach dem Wohnsitz und bei angestellt Tätigen nach dem Ort der Beschäftigung.
Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt
Veronika Domke
Telefon: 02261 88-5355
Fax: 02261 88-972-5355
E-Mail: Veronika.Domke@obk.de
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Nichtakademische Heilberufe
Fortbildungen für Hebammen und Entbindungspfleger, die im Oberbergischen Kreis durch ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung angeboten werden, werden von der Bezirksregierung Köln überprüft und anerkannt.
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Letzte Änderung: 30. September 2024