Migranten und ausländische Bildungsabschlüsse

 

Migrantinnen und Migranten und ausländische Bildungsabschlüsse

Migranten und andere Personen, die im Ausland einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben und hier tätig werden möchten, sollten zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellen lassen.

Ein in einem EU- oder Drittstaat abgeschlossener Gesundheitsfachberuf kann im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit einem, in Deutschland bestehenden, nichtakademischem Heilberuf überprüft und durch das Gesundheitsamt des Wohnortes anerkannt werden:

Voraussetzung ist, dass zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem hiesigen, nichtakademischen Heilberuf festgestellt wird.

Voraussetzung ist, dass zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem hiesigen, nichtakademischen Heilberuf festgestellt wird.

Diese Prüfung erfolgt durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe.

Nachdem die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung festgestellt wurde, muss beim Gesundheitsamt eine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden. Das Gesundheitsamt überprüft die persönlichen Voraussetzungen (Kenntnisse der deutschen Sprache, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis) für die Erteilung der Berufserlaubnis.

Wenn Sie in einem akademischen Gesundheitsberuf tätig werden wollen, wenden Sie sich an die Bezirksregierung in Köln.

Für Hebammen, die aus Drittstaaten kommen, ist das Gesundheitsamt für die Ausstellung der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung derzeit noch zuständig; bei EU-Ländern ist die Bezirksregierung Köln zuständig.


Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt
Veronika Domke
Telefon: 02261 88-5355
Fax: 02261 88-972-5355
E-Mail: Veronika.Domke@obk.de
 



Letzte Änderung: 30. September 2024