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Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
auch: „Hygienebelehrung“ oder „Lebensmittelzeugnis“
weitere Anlässe können sein:
- Arbeits- und Dienstfähigkeit
- Dienstunfallfolgen
- Anfragen von Beihilfestellen, Sozialverwaltung, Straßenverkehrsamt
- Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Gutachten im Auftrag von Gerichten
- Identitätsnachweis bei Abstammungsgutachten
Das Auftragsschreiben muss dem Gesundheitsamt vorliegen oder mitgebracht werden. Wenn wir einen Untersuchungsauftrag erhalten, bekommen Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Untersuchung.
Für die folgenden Anlässe benötigen Sie keinen schriftlichen Auftrag. Bitte sprechen Sie Ihr Anliegen mit uns ab.
- zweite Leichenschau
- AIDS-Beratung / HIV – Test
- verkehrsmedizinische Untersuchung
- Bescheinigung für die Finanzbehörde oder Familienkasse
- Prüfungsfähigkeit
- Tuberkulose-Test für einen Auslandsaufenthalt (z. B. USA)
Ansprechpartner
Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail: amt53@obk.de
Bitte bringen Sie mit:
- einen gültigen Personalausweis oder Pass
- auf den Anlass bezogene ärztliche Unterlagen: z. B. Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKG, Röntgenbefunde/-bilder, Bescheide vom Versorgungsamt
Letzte Änderung: 13. November 2024