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Entlastungsangebote für Pflegende Angehörige
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Angebotsfinder
Mit dem Angebotsfinder auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finden sie die Angebote in Ihrer Nähe.
Informationen zum Anerkennungsverfahren
Die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag sind in der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung - AnFöVO) geregelt.
Anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:
- Betreuungsangebote, bei denen die Betreuung der pflegebedürftigen Personen entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf im Vordergrund steht, insbesondere die Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigungen und Aktivitäten. Betreuungsangebote können erbracht werden als Betreuungsgruppe, wenn das Angebot auf die Betreuung von mindestens drei pflegebedürftigen Personen ausgerichtet ist oder als Einzelbetreuung, wenn sich die Betreuung an eine pflegebedürftige Person, höchstens zeitgleich an zwei pflegebedürftige Personen richtet.
- Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Sie sind darauf ausgerichtet, Unterstützung zu bieten, die Anforderungen des Pflegealltags und der übernommenen Pflegeverantwortung besser zu bewältigen oder besser mit ihnen umgehen zu können. Sie sind eine begleitende Hilfe zur Selbsthilfe und beinhalten sowohl beratende als auch unterstützende Tätigkeiten sowie orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfeangeboten.
- Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung). Sie sind darauf ausgerichtet, der Versorgung der pflegebedürftigen Personen mit zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Leistungen zu dienen. Darüber hinausgehende haushaltsnahe Dienstleistungen ohne konkreten Bezug zur täglichen Versorgung (beispielsweise Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Handwerkerleistungen) zählen nicht zu den Angeboten im Sinne der AnFöVO.
- Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag. Sie sind darauf ausgerichtet, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu stärken oder zu stabilisieren. Sie dienen dazu, sie zu unterstützen und zu befähigen, die Anforderungen des Alltags zu bewältigen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Kommunikation, Wahrnehmung sozialer Kontakte, Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie die Organisation individuell benötigter Hilfen.
Damit Nutzerinnen und Nutzer die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit ihrer Pflegekasse abrechnen können, benötigen die entsprechenden Anbieter eine Anerkennung ihres Angebotes.
Der Oberbergische Kreis ist für Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter mit Sitz im Oberbergischen Kreis zuständig für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach den Regelungen der AnFöVO. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Anträge auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag (Erstanträge/Änderungsanträge)
- Anträge auf Ruhendstellung eines Angebots / Anträge auf Wiederaufnahme des Angebots nach Ruhendstellung
- Widerruf eines Angebots
- Überprüfung der jährlichen Tätigkeitsberichte
- Überprüfung der Qualitätsanforderungen.
Antragsverfahren
Das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium hat für das Antragsverfahren ein elektronisches Datenverarbeitungssystem entwickelt, welches zur Antragstellung verpflichtend zu nutzen ist. Den entsprechenden Link zum elektronischen Antragsverfahren sowie weitere Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Homepage www.pfaduia.nrw.de.
Die Antragsbestätigung ist nach der erfolgten elektronischen Antragstellung auszudrucken, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen (Leistungskonzept, Nachweise über erforderliche Qualifikationen etc.) versehen an den Oberbergischen Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, La Roche-sur-Yon-Str. 18, 51643 Gummersbach zu übersenden.
Gebühren
Die Bearbeitung der Aufgaben nach den Regelungen der AnFöVO ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Imformationsblatt
Diese Informationen sind im "Informationsblatt zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag" zusammengefassst.
Kontakt
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Soziale Angelegenheiten
La Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Dorothee Stute Telefon: 02261 88-5018 Fax: 02261 88-972-5018 E-Mail: dorothee.stute@obk.de |
Anja Mindel Telefon: 02261 88-5039 Fax: 02261 88-972-5039 E-Mail: anja.mindel@obk.de |
Letzte Änderung: 13. Januar 2021