- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Betreuungsstelle
- Ferienspaß
-
Kreisjugendamt
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Allgemeiner sozialer Dienst
- Beistandschaft
- Elternportal
- Frühe Hilfen
- Jugendarbeit und Inklusion
- Jugendförderung / Jugendpflege
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
- Jugendhilfeplanung
- Jugendzentren im Oberbergischen Kreis
- Koordination Kinderschutz
- Pflegekinderdienst
- Stichworte A-Z
- Streetwork im Oberbergischen Kreis
- Tagesbetreuung für Kinder
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Der Baumhof - Beratungsstelle
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Beurkundungen
Beurkundung durch vom Gesetz ermächtigte Stellen
Was kann im Jugendamt beurkundet werden?
1. Vaterschaftsanerkennung
2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
5. Sorgeerklärung
6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung
7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung
8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Die Beurkundung der Vaterschaft ist im Standesamt, beim Notar und beim Jugendamt möglich. Alle anderen Beurkundungen können auch beim Notar erfolgen. Sollte ein entsprechender zeitnaher Termin durch das hiesige Jugendamt nicht angeboten werden können, ist somit auch die Möglichkeit der entsprechenden Beurkundung bei jedem anderen Jugendamt, dem Standesamt oder Notar gegeben.
Die Beurkundung der aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.
Antragstellung zur Beurkundung Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge
Zur Beurkundung von Vaterschaft und/oder gemeinsame Sorge kann ein entsprechender Antrag online gestellt werden unter
https://www.sorgeerklaerung-online.de/
Hierbei kann auch ein Terminwunsch geäußert werden. Anschließend können Sie online selbst einen entsprechenden Termin unter der Online-Terminvereinbarung buchen.
Andernfalls erhalten Sie mit einer entsprechenden Bestätigungsmail einen entsprechenden Terminvorschlag durch das Jugendamt.
Terminvereinbarung für Beurkundungen
Zur Beurkundung ist vorab eine Terminabsprache erforderlich. Diese kann online oder telefonisch erfolgen.
Weiter zur Online-Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung zur Beurkundung unter 02261/88-5103
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Unterhaltsurkunden können ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen werden. Die erforderlichen Unterlagen werden bei der Online-Terminvereinbarung angefordert.
Dolmetscher
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für jede Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin erforderlich und jemand Ihrer Wahl mitzubringen. Diese/r hat sich ebenfalls auszuweisen.
Nicht als Dolmetscher fungieren können:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Eltern oder Kinder
- Geschwister
- Schwager oder Schwägerin
- Schwiegereltern
- der andere Elternteil
1. Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Duldung) der Mutter und des Vaters.
- Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Beziehungsweise bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung den Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin.
2. Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Kindes
3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis, dass der Scheidungsantrag bereits vor der Geburt des Kindes anhängig war
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)
4. Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)
5. Sorgeerklärung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes mit Eintragung des Vaters (ersatzweise: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung/en)
6. Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde
7. Änderung einer Unterhaltsverpflichtung
Das Jugendamt kann die Änderung einer Unterhaltsverpflichtung sowohl für Minderjährige als auch für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vornehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- die bisherige Unterhaltsfestsetzung (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung, etc.)
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder durch eine andere Behörde)
8. Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts (ausgestellt durch den anderen Elternteil oder dessen Rechtsanwalt)
9. Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Letzte Änderung: 15. Februar 2024