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Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Personensorge von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in Kindschaftsangelegenheiten, Abstammungsangelegenheiten, Adoptionsangelegenheiten, Ehewohnungsangelegenheiten, Gewaltschutzangelegenheiten nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken. Des weiteren werden alle gerichtlichen Maßnahmen, die im Interesse des Kindeswohls vorgesehen bzw. getroffen werden können, unterstützt.
Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftsangelegenheiten informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin über den Stand des Beratungsprozesses.
Das Jugendamt übernimmt die soziale, nicht aber juristische Anwaltschaft zugunsten junger Menschen und ihrer Familien.
Letzte Änderung: 10. Mai 2017