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Kinderschutz
Das Kreisjugendamt hat ein standardisiertes Verfahren im Kinderschutz und stellt damit den gesetzlichen Auftrag gem. § 8a SGB VIII sicher:
Bei jedem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wird das Gefährdungsrisiko des jungen Menschen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt und entsprechend dokumentiert.
Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr beim Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 02261-88 5200 melden.
Nach den regulären Sprechzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst der Jugendämter im Oberbergischen Kreis für Notfälle erreichbar. Der Bereitschaftsdienst ist über die Leitstelle der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02261-65028 zu erreichen.
Freie Träger der Jugendhilfe sollen den für eine schnellere und strukturierte Bearbeitung eingehender Mitteilungen gem. § 8a SGB VIII erarbeiteten Mitteilungsbogen für Träger verwenden. Das entsprechende Dokument sowie die Arbeitshilfe für gewichtige Anhaltspunkte finden Sie hier:
Mitteilungsbogen für Träger gem. § 8a SGB VIII
Arbeitshilfe für gewichtige Anhaltspunkte
Letzte Änderung: 19. August 2025