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Kinderschutz
Das Kreisjugendamt hat ein standardisiertes Verfahren im Kinderschutz und stellt damit gesetzlichen Auftrag gem. § 8a SGB VIII sicher:
Bei jedem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wird das Gefährdungsrisiko des jungen Menschen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt und entsprechend dokumentiert.
Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit beim Kreisjugendamt melden:
Das Kreisjugendamt ist von montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer des zentralen Fallaufnahmedienstes (Sekretariat) 02261-88 5198 erreichbar.
Nach den regulären Sprechzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst der Jugendämter im Oberbergischen Kreis für Notfälle erreichbar. Der Bereitschaftsdienst ist über die Leitstelle der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02261-65028 zu erreichen.
Letzte Änderung: 12. September 2023