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Baulast - Baulastenverzeichnis
Die Baulast
Die Baulast ist eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Durch diese Erklärung übernimmt ein Grundstückseigentümer die Verpflichtungen für ein bestimmtes Tun, Dulden oder ein Unterlassen.
Beispiele:
- Das geplante Gebäude hat nicht den vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar kann sich verpflichten, den Abstand auf seinem Grundstück zu übernehmen.
- Der Nachbar duldet eine Zufahrt über sein Grundstück.
Eine Baulast ist immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben oder die geplante Grundstücksteilung nicht baurechtskonform errichtet bzw. durchgeführt werden kann und somit ein anderes Grundstück (oder auch mehrere Grundstücke) zusätzlich zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden muss.
Durch Baulast können Verstöße gegen Abstandflächenvorschriften oder Vorschriften über die Erschließung eines Grundstückes ausgeräumt werden.
Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis
Die Bauaufsicht fertigt auf der Grundlage Ihres Antrages eine Verpflichtungserklärung an. Diese ist vom Eigentümer des zu belastenden Grundstückes vor der Bauaufsichtsbehörde eigenhändig zu unterzeichnen. Alternativ kann die Unterschrift zur Beglaubigung bei einem Notar geleistet werden. Die Baulasterklärung wird in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingetragen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt Baulasten
Antragsunterlagen
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Baulastpläne
- Grundbuchauszug des zuständigen Amtsgerichts (Grundbuchamt) betreffend das/die zu belastende(n) Grundstück(e), der zum Zeitpunkt des Antragseinganges nicht älter als drei Monate sein darf.
Ihre Ansprechpartnerin
für die Eintragung, Löschung und Fortschreibung in den Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Marienheide, Morsbach und Reichshof
Nicole Soulier
Telefon: 02261 88-6537
Telefax: 02261 88-972-6537
E-Mail: nicole.soulier@obk.de
Zimmer: 07-10
für die Eintragung, Löschung und Fortschreibung in den Gemeinden Hückeswagen, Lindlar, Nümbrecht und Waldbröl
Sophie Deya
Telefon: 02261 88-6591
Telefax: 02261 88-972-6518
E-Mail: sophie.deya@obk.de
Zimmer 07-10
Anschrift der Dienststelle
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Baulast bleibt weiter wirksam wenn der Eigentümer des Grundstücks wechselt. Daher empfehlen wir, vor Erwerb eines Grundstücks eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.
Das Recht auf Auskunft hat jeder, für den das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast von Bedeutung ist, zum Beispiel wenn jemand das Grundstück erwerben, bebauen oder anderweitig nutzen möchte. Das Auskunftsrecht steht auch den Hypotheken- oder Grundschuldgläubigern zu. Ebenfalls können öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure, Grundstückswertgutachter und Immobilienmakler im Rahmen ihrer Betätigungen ein berechtigtes Interesse geltend machen und eine Auskunft beantragen.
Die Baulastauskunft wird grundsätzlich schriftlich erteilt. Bei belasteten Grundstücken erhält der Antragsteller mit der Baulastauskunft eine Ausfertigung des Baulastblattes bzw. der Baulastblätter und ggf. vorhandener Baulastpläne, die Bestandteil der Baulast sind.
Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Höhe der Gebühren finden Sie im folgenden
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Jetzt auch online möglich: Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin
für die Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Nümbrecht
N. N.
Telefon 02261 88-6512
Telefax 02261 88-6518
E-Mail baulastauskunft@obk.de
Zimmer: 07-07
für die Gemeinden Morsbach, Lindlar, Reichshof
Frau Kasper
Telefon 02261 88-6515
Telefax 02261 88-6518
E-Mail baulastauskunft@obk.de
Zimmer: 07-07
für die Gemeinden Marienheide, Hückeswagen, Waldbröl
Frau Jäger
Telefon 02261 88-6516
Telefax 02261 88-6518
E-Mail baulastauskunft@obk.de
Zimmer: 07-07
Anschrift der Dienststelle
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Letzte Änderung: 01. Oktober 2024