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Bauen im Oberbergischen Kreis
Wichtige Information zu Akteneinsichten in archivierte Bauakten
Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer kommt es zu einem stark erhöhten Antragsaufkommen für die Bauakteneinsicht. Dadurch verlängert sich zurzeit die Dauer des Verfahrens bis Ihnen die gewünschten Daten zu Verfügung gestellt werden kann deutlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorherigem Antrag erfolgen kann. Wichtig zum Auffinden der Akten ist, dass im Antrag auf Akteneinsicht die Bauscheinnummer bzw. das Aktenzeichen der betroffenen Bauakte angegeben wird. Sofern Sie diese Angaben nicht Ihren Unterlagen entnehmen können, wenden Sie sich bitte an das Bauamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Das Antragsformular auf Akteneinsicht und weitere Informationen finden Sie hier.
Sofern Sie die Unterlagen für eine Grundsteuerneuveranlagung benötigen und bereits eine Mahnung erhalten haben: für eine Fristverlängerung sind die Finanzämter unter folgenden Hotline-Nummern telefonisch zu erreichen:
Gummersbach: 02261/861959
Wipperfürth: 02267/8701959
Das Kreisbauamt ist zuständig für Bauangelegenheiten in den Kommunen:
- Bergneustadt
- Engelskirchen
- Hückeswagen
- Lindlar
- Marienheide
- Morsbach
- Nümbrecht
- Reichshof und
- Waldbröl
Eigene Bauaufsichtsbehörden haben:
Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zum Thema Bauen.
Anträge und Genehmigungen
- Bauantrag/Baugenehmigung (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch)
- Bauvoranfrage
- Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW für Wohngebäude, Garagen und Stellplätze
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Baulast - Baulastenverzeichnis
- Grundstücksteilung
Sie finden hier Informationen zum Baugrundstück sowie zur Grundstücksteilung/Teilungsgenehmigung.
Hier finden Sie Informationen und Links zu wichtigsten Vorschriften im Baurecht und über Verstöße gegen das Baurecht.
Ein besonderes Anliegen ist uns der Brandschutz in Baugenehmigungsverfahren, denn diese Bestimmungen dienen dem Schutz von Menschenleben und hochwertigen Sachgütern.
Unter dem vorgenannten Link finden Sie alle Vordrucke und Merkblätter für Ihre Anliegen beim Kreisbauamt.
Die Kreisverwaltung berät zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK und ist zugleich Bewilligungsbehörde. Förderfähig sind verschiedene Maßnahmen beim Bau oder Umbau von Gebäuden.
Letzte Änderung: 31. März 2023