Bergischer Kulturlandschaftsfonds - Erwerb von Ökopunkten

Wirtschaft fördern – Kulturlandschaft erhalten

Bagger vor Rohbau einer FahrzeughalleMit dem Bergischen Kulturlandschaftsfonds hat der Oberbergische Kreis das Instrument geschaffen, um nach der Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft schnell und unbürokratisch Kompensationsmaßnahmen zu organisieren.

Diese landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gehören zum Firmenneubau, zur Erweiterung der Produktionshalle, zum Bau des Parkplatzes, zu jedem Eingriff in die Landschaft. Sie sind Pflicht – so steht es im Gesetz. Kurz: Wer eine Halle baut, muss anderenorts z. B.  eine Hecke pflanzen.

Wer schnell vorankommen will, für den sind solche Vorgaben eventuell lästig, vielleicht sogar ein echtes Hemmnis, da diese Flächen vielen Betrieben nicht zur Verfügung stehen. Weil Zeit Geld ist und die Organisation solcher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Energie verschlingt, die im Unternehmen besser eingesetzt werden kann, übernimmt die Bergische Agentur für Kulturlandschaft BAK gGmbH künftig auf Wunsch die Organisation solcher Maßnahmen.

Die BAK ist der unternehmerische Ableger der Biologischen Station Oberberg, hier arbeiten Experten schon seit Jahren professionell für den Schutz der Bergischen Natur und Landschaft. Der Bergische Kulturlandschaftsfonds wurde vom Oberbergischen Kreis eingerichtet, um Investoren kurzfristig geeignete, bereits umgesetzte Kompensationsmaßnahmenvermitteln zu können. Auf diese Weise lassen sich in Zukunft Planungsprozesse beschleunigen

Ab jetzt gilt also: Wer Landschaft verbraucht muss sich um deren Wiederherstellung nach Erteilung der Genehmigung durch die zuständige Behörde nicht mehr kümmern. Das organisiert im Oberbergischen Kreis u.a. die BAK. „Damit haben wir ein Instrument geschaffen, das gleichzeitig der Wirtschaftsförderung dient wie auch dem Erhalt unserer heimischen Kulturlandschaft“, betont Landrat Hagen Jobi. Außerdem erhalten Oberbergische Landwirte neue Arbeitsfelder und Einkommensmöglichkeiten, da sie im Auftrag der BAK Landschaftspflegemaßnahmen realisieren. Für das Unternehmen bedeutet dies eine wesentliche Verfahrensvereinfachung: 

 

Verfahren

Grafik zum Verfahren des Bergischen Kulturlandschaftsfonds

Mit dem Bauantrag wird gleichzeitig wie bisher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan eingereicht. Dieser braucht den Eingriff nur zu beurteilen und nicht die Ausgleichskonzeption mitzuliefern.

Statt selbst eine Kompensationsmaßnahme durchzuführen und sich um die langfristige qualifizierte Betreuung zu kümmern, kann jetzt das investierende Unternehmen mit der BAK eine Ablösevereinbarung treffen.

Dann übernimmt die BAK auf Basis eines landschaftspflegerischen Konzeptes die Planung, Ausführung und notwendige langjährige Pflege dieser Flächen. Zu einer so langfristigen Betreuung ist nach dem Landschaftsgesetz jeder verpflichtet, der in Natur und Landschaft eingreift.

Doch statt sich jahrzehntelang um eventuell entfernt liegende Quellbereiche kümmern zu müssen, genügt die einmalige Finanzierung des durch die landschaftspflegerische Begleitplanung ermittelten Punktebedarfs. In sog. Ökopunkten wird die Aufwertung der Fläche durch Landschaftspflegemaßnahmen berechnet. Das ist bequem, schnell und kalkulierbar.

 

Zum Beispiel: Ausgleichsmaßnahme in Reichshof-Eckenhagen

Foto einer MagerwieseIn Sichtweite der Bundesautobahn A 4 entsteht bei Eckenhagen aus einem artenarmen Fichtenwald eine wertvolle Orchideen-Magerwiese.

Die Maßnahmen begannen bereits im Jahr 2003. Damals fielen die ersten Fichten. Im Verlauf der nächsten Jahre wurde dann der Oberboden abgeschoben und nach dem Verfahren der Heugrassaat eine neue Magerwiese angelegt.

Durch die Heugrassaat wird bereits von Wuchsbeginn an eine artenreiche Wiese garantiert. Heute wird die Wiese regelmäßig nach den Kriterien des Naturschutzes gemäht. So ist garantiert, dass diese Ausgleichsmaßnahme weiter gepflegt und mit jedem Jahr wertvoller wird.

 

Download

Stark verkleinerte Ansicht des Beitrags zur Kreisentwicklung "Der Bergische Kulturlandschaftsfonds"

 

Der Bergische Kulturlandschaftsfonds (pdf)PDF-Logo
Beitrag zur Kreisentwicklung, Ausgabe 1/2008

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis



Letzte Änderung: 27. August 2018