Landschaftsplanung

Landschaftsplan – Aufgaben und Ziele

Die Landschaft ist Lebensgrundlage des Menschen sowie wildlebender Pflanzen und Tiere. Um negative Eingriffe in die Landschaft zu vermeiden bzw. zu mindern und den Erhalt unseres Lebensraumes langfristig zu sichern, werden Landschaftspläne aufgestellt, in denen die Grundlagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft für jedermann verbindlich geregelt sind. Dazu gehören die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen mit den jeweiligen Ge- und Verbotsvorschriften. Im Landschaftsplan werden die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die eine vielfältige Artengemeinschaft sowie eine Verbesserung des Landschaftsbildes sicherstellen sollen.

Bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes, der aus einem Karten- und einem Textteil besteht, werden bestehende Planungen, wie z.B. Landesentwicklungs- und Regionalplan, Flächennutzungs- und Bebauungsplan berücksichtigt.

Die Entwicklungs- und Festsetzungsdarstellungen der rechtskräftigen Landschaftspläne des Oberbergischen Kreises sind unter https://rio.obk.de  zu finden. Hier besteht die Möglichkeit, sich als Gast einzuloggen.

 

Inhalt

Zur Aufstellung eines Landschaftsplanes werden die natürlichen und menschlichen Lebensgrundlagen, wie Boden, Wasser, Luft/Klima, Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild erfasst und bewertet. Dies geschieht durch eine flächendeckende Bestandsaufnahme, die auch die Empfindlichkeiten der Landschaft gegenüber Beeinträchtigungen berücksichtigt. In der Formulierung eines Leitbildes wird der angestrebte Zustand für die Region beschrieben. Aus dem Unterschied von Bestand und Leitbild ergibt sich ein Maßnahmenkatalog, der in Form von Festsetzungen im Landschaftsplan aufgeführt und beschrieben wird.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Landschaftsplanung ist Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Festsetzungen der Landschaftspläne und deren räumlicher Geltungsbereich sind für alle Bürger rechtsverbindlich. Zwischen Aufstellungsbeschluss und Inkrafttreten eines Landschaftsplanes ist im Verfahren die öffentliche Bekanntmachung, die Anhörung der Betroffenen, die Offenlegung sowie die Prüfung von Bedenken und Anregungen einzuhalten. Dadurch kann das gesamte Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

Historie

Landschaftsplanung wird im Oberbergischen Kreis seit mehr als 40 Jahren betrieben. In dieser Zeit sind zehn der zwölf vorgesehenen Landschaftspläne abschließend bearbeitet und teilweise mehreren Änderungsverfahren unterzogen worden. Die einzlenen Pläne stimmen nicht immer genau mit den kommunalen Grenzen überein.
Die rechtskräftigen Landschaftspläne (LP) sind:

LP 1 - Marienheide/Lieberhausen

LP 2 - Lindlar/Engelskirchen

LP 3 - Bergneustadt/Eckenhagen

LP 4 - Nümbrecht/Waldbröl

LP 5 - Waldbröl/Morsbach

LP 6 - Wipperfürth

LP 7 - Engelskirchen

LP 8 - Hückeswagen

LP 9 - Wiehl

LP 10 - Wiehltalsperre

Die Textfassungen und Entwicklungs- und Festsetzungskarten der einzelnen Landschaftspläne können im Raum-Informationssystem Oberberg (RIO) - Planen, Bauen, Umwelt unter https://rio.obk.de eingesehen werden.
Die verbleibenden Landschaftspläne Nr. 11 Radevormwald und Nr. 12 Gummersbach befinden sich zurzeit in der Aufstellung.

Entwicklungsziele

  • Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Kulturlandschaft. 
  • Optimierung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen durch gliedernde und belebende Landschaftselemente. 
  • Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder in ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft. 
  • Ausbau der Landschaft für die Erholung 
  • Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Klimaverbesserung  Wiederherstellung des Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und landschaftsgerechte Gestaltung des Landschaftsbildes bei Eingriffen in Natur und Landschaft 
  • Erhalt der Landschaft bis zur baulichen Nutzung, d.h. von Flächen außerhalb der bebauten Ortsteile, die im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind, und von Flächen, die im Gebietsentwicklungsplan als Wohnsiedlungs-, Gewerbe- oder Industrieansiedlungsbereich dargestellt sind. 
  • Erhalt von geomorphologisch prägenden Landschaftsteilen 
  • Erhaltung und Entwicklung von Bereichen zum Zwecke der Naherholung, Ferienerholung und sonstigen Freizeitgestaltung innerhalb einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft 
  • Erhaltung der mit dem Landschaftsplan gesicherten Landschaftsstruktur in den mit dem Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen 
  • Verbesserung der Lebensqualität in Dörfern und Weilern
  • Erhaltung der unzerschnittenen, verkehrsarmen Landschaftsräume 

 

Landschaftsschutz

Landschaftsplanung - Schutzgebiete und Schutzobjekte

Im Landschaftsplan wird zwischen verschiedenen Schutzkategorien unterschieden: Zum einen die Naturschutzgebiete (NSG), in denen alle Handlungen zu unterlassen sind, die das Gebiet sowie seine Tier- und Pflanzenwelt negativ beeinflussen könnten, des weiteren die Landschaftsschutzgebiete (LSG), in denen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes erhalten wird. Zu unterlassen sind alle Handlungen, die den Charakter und den Schutzzweck des Gebietes bedrohen.

Punktuelle und kleinflächige Objekte sind Naturdenkmale (ND) und die Geschützten Landschaftsbestandteile (LB), die besonderen Schutz verdienen.

 

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Konkrete Einzelprojekte dienen zur Erreichung der Ziele des Landschaftsplanes und zum Schutzzweck der einzelnen zu schützenden Objekte:  

  • Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume 
  • Anlage, Pflege oder Anpflanzung von vielfältigen Gehölztypen 
  • Die Wiederherstellung geschädigter Grundstücke
  • Pflegemaßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes durch Entsiegelung der befestigten Flächen und Wiederherstellung der Tal- u Hangwiesen sowie von Grünlandflächen

Als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen in der intensiv genutzten Landschaft Flächen, die der natürlichen Entwicklung überlassen oder extensiv bewirtschaftet werden und als Brachflächen bezeichnet werden.

 

Forstliche Festsetzungen

In enger Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Bergisches Land werden in Landschaftsplänen für verschiedene Schutzobjekte sowie z.B. für Sumpfwälder und Siefen bei Erst- und Wiederaufforstung die Verwendung bestimmter Baumarten festgelegt oder ausgeschlossen.

Weiterhin ist bei bestimmten Waldflächen die Endnutzung in Form eines Kahlschlages untersagt. 

 

Umsetzung

Seit 1996 setzt die Biologische Station des Oberbergischen Kreises (BSO) die im Landschaftsplan festgesetzten Vorgaben um. Der Oberbergische Kreis und die BSO sind bestrebt, mit den Eigentümern der betroffenen Flächen sowohl über die Nutzung der Flächen ein Einvernehmen zu erzielen, als auch eine gerechte Entschädigung zu vereinbaren. 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Biologische Station Oberberg .
 

Ihre Ansprechpartner beim Oberbergischen Kreis

Herr Volker Scheffels-von Scheidt
Telefon 02261 88-6181
Telefax 02261 88-972-6181
E-Mail volker.scheffels-v.-scheidt@obk.de
Zimmer OG3-306
 

Servicezeiten

Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität
Karlstraße 14-16
51643 Gummersbach



Letzte Änderung: 20. Oktober 2022