Wie kann ich die Unterstützung durch Sprachmittelnde in Anspruch nehmen?


 

Wer wird Sprachmittlerin oder Sprachmittler und wie ist die Qualität der Übersetzung?

Sprachmittelnde im OBK kann grundsätzlich jeder werden, der die Voraussetzungen erfüllt. Durch die obligatorische Qualifizierung werden die Ehrenamtlichen auf ihre Einsätze vorbereitet. Die Institutionen haben die Möglichkeit, sich und ihre Aufgaben innerhalb der Schulung vorzustellen (wenn Sie Ihre Vorstellung überarbeiten möchten oder Ihre Institution dieses Angebot auch wahrnehmen möchte und bisher nichts eingereicht hat, wenden Sie sich gerne an sprachmittler@obk.de )
Die aktiven Laiensprachmittelnde werden kontinuierlich durch das KI begleitet. Im Zuge dessen werden regelmäßige Austauschtreffen einberufen, welche sowohl zum Erfahrungsaustausch als auch gegebenenfalls zur Supervision dienen sollen. Das KI erfasst, ausgehend von den Erfahrungsberichten der Sprachmittelnden, Fortbildungsbedarfe und schult die Sprachmittelnden zweimal jährlich. Unabhängig davon stehen die zuständigen Mitarbeitenden kontinuierlich für die Sprachmittelnden und Institutionen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Kommunale Integrationszentrum wertet in regelmäßigen Abständen die häufigsten Einsatzbereiche der Sprachmittelnden aus, um dadurch ebenfalls Fortbildungsbedarfe ableiten zu können.

 

Wer ist berechtigt Sprachmittelnde anzufordern?

Grundsätzlich können folgende Institutionen das Angebot der Laiensprachmittelnden im Oberbergischen Kreis kostenfrei in Anspruch nehmen:

  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Hochschulen/Universitäten
  •  Kommunale Behörden wie z.B. Wohnungsämter, Schulverwaltungen usw.
  • Einrichtungen des Sozial-, und Integrationsbereichs sowie Beratungsstellen
  • gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen

Das KI behält sich vor, Aufträge abzulehnen, welche zu einer enormen emotionalen Belastung der Sprachmittelnden führen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Einsatz im Rahmen des Sprachmittlungspools.

 

Meine Institution ist dort nicht gelistet. Kann ich dennoch Sprachmittelnde anfordern?

Der Einsatz von Laien-Sprachmittelnden aus dem Sprachmittlungspools des KI OBK ist in folgenden Kontexten komplett ausgeschlossen:

  • Aufträge von Privatpersonen
  • Aufträge von anderen Privateinrichtungen
  • Gespräche mit Rechtsfolgen, bspw. (Rechts-) Anwälte, Notare, Eheschließungen oder polizeiliche Aussagen
  • Einsätze in Bezug auf die Erstellung von Gesundheitsgutachten, wie z.B. bei der ärztlichen Prüfung der Reisefähigkeit
  • Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AOSF-Verfahren)
  • ärztliche Termine
  • kontinuierliche Begleitung über einen längeren Zeitraum (z. B. Schulbegleitung)

Bei Unklarheiten, ob Ihre Institution die Hilfe durch Sprachmittelnde in Anspruch nehmen kann, wenden Sie sich gerne an sprachmittler@obk.de.

Das KI behält sich vor, Aufträge abzulehnen, welche zu einer enormen emotionalen Belastung der Sprachmittelnden führen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Einsatz im Rahmen des Sprachmittlungspools.
 

Wer trägt die Kosten für die Einsätze der Sprachmittelnden?

Das Kommunale Integrationszentrum trägt bei Einsätzen in Institutionen, welche keine eigenen Mittel für Übersetzungen zur Verfügung haben, die anfallenden Aufwandsentschädigungen.

Institutionen, welche die Möglichkeit haben den Einsatz von Sprachmittelnden über ein internes Budget zu finanzieren, können aufgrund der Förderrichtlinien der Landesregierung eine Finanzierung über die Förderpauschale des KI nicht in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine vorherige Anmeldung des Termins über das Online-Formular.
Nicht angemeldete Termine können nicht abgerechnet werden.

Dies gilt, solange die Förderpauschale für die Finanzierung von Einsätzen des Laien-Sprachmittlungspools verfügbar ist. Sind die Mittel erschöpft, können keine weiteren Einsätze durch das KI finanziert werden. Sollte dieser Fall eintreffen, wird das KI rechtzeitig darüber informieren.
 

Wie kann ich Sprachmittelnde anfordern?

Wenn Sie Sprachmittelnde benötigen, können Sie die Anfrage über das Online-Formular an uns stellen. In diesem Fragen wir unter anderem folgende Informationen ab:

  • Ort
  • Datum und Uhrzeit
  • Ansprechperson für Rückfragen
  • Informationen zum Gespräch (Herkunftsland und Sprache/Dialekt der Ratsuchenden, ggf. weitere soziokulturelle Informationen)

Die zuständigen Mitarbeitenden vermitteln Ihnen anschließend den Kontakt zu geeigneten Sprachmittelnden. Die organisatorischen Absprachen und ggf. ein kurzes Vorgespräch zur Vorbereitung führen Sie selbst mit den Sprachmittelnden.
Erklären sich die Sprachmittelnden bereit den angefragten Termin zu übernehmen, ist es erforderlich, den Termin im Voraus verbindlich per über das Online-Formular beim Kommunalen Integrationszentrum anzumelden. Ohne die vorausgegangene Anmeldung per Mail können keine Kosten erstattet werden.
Wichtig: Eine Anmeldung per E-Mail kann nicht beachtet werden; die Anmeldung muss über das zur Verfügung gestellte Online-Formular erfolgen!
Hat eine Institution bereits durch vorherige Einsätze die Kontaktdaten von Sprachmittelnden, kann sie auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem KI die betreffenden Sprachmittelnden für Termine anfragen. Eine Anmeldung des bevorstehenden Termins ist jedoch in jedem Fall erforderlich, um die Koordinierung durch das KI zu gewährleisten.

 

Ich brauche kurzfristig eine Sprachmittlung. Ist das möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, Sprachmittelnde kurzfristig für Termine anzufragen. Da es sich jedoch um ehrenamtlich engagierte Menschen handelt, sind diese nicht verpflichtet Anfragen anzunehmen. Es steht allen Sprachmittelnden frei, Anfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Um Sprachmittelnde erfolgreich vermitteln zu können, wird darum gebeten Anfragen so weit wie möglich im Voraus zu stellen.

 

Wie gehe ich als Fachkraft im Gespräch mit Sprachmittelnden vor?

Natürlich arbeiten alle Sprachmittelnden unterschiedlich, aber dennoch kann man einige Punkte übergreifend nennen, die Ihnen und den Dolmetschenden das Gespräch vereinfachen:

  • Sprechen Sie langsam und deutlich. Machen Sie regelmäßig Pausen, damit die Sprachmittelnden Zeit haben zu übersetzen.
  • Verzichten Sie auf den Gebrauch zu vieler oder komplizierter Fremdwörter.
  • Die Verantwortung des Gesprächs bleibt bei der Fachkraft. Vermeiden Sie es, Sprachmittelnden Aufgaben zu übertragen („Bitte erklären Sie den Ratsuchenden jetzt, wie sie Kindergeld beantragen.“).
  • Geben Sie Sprachmittelnden ein Feedback zur Übersetzung.
  • Beachten Sie, dass Sprachmittelnde dazu angehalten sind, alles, was gesagt wird, zu übersetzen. Das bedeutet auch, dass Sie Sprachmittelnde nicht „auf Ihre Seite“ ziehen sollten. („Finden Sie nicht auch, dass die Ratsuchenden sehr unhöflich reagieren?“)

Generell gilt aber:

  • Fragen Sie die Sprachmittelnden ganz direkt, was sie brauchen!
  • Die Aufgabe von Sprachmittelnden ist es zu dolmetschen, nicht zu beraten!

 

Achten Sprachmittelnde auf Datenschutz und Schweigepflicht?

Die Sprachmittelnden wissen um die Wichtigkeit von Datenschutz und Schweigepflicht. Alle Sprachmittelnden unterzeichnen mit Beginn der Tätigkeit auch eine Schweigepflichtsvereinbarung und müssen sich an diese halten. 



Letzte Änderung: 19. Oktober 2022