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Gesundheitsfachberufe
Prüfungswesen/Erlaubniserteilung in einem nichtakademischen Heilberuf
Wer im Oberbergischen Kreis erfolgreich in einem nichtakademischen Heilberuf die Ausbildung bzw. Fachweiterbildung durchlaufen hat und die entsprechende Berufsbezeichnung führen möchte, muss vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes eine Prüfung ablegen.
Das Gesundheitsamt des Kreises ist gemäß § 5 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) für alle im Kreisgebiet ansässigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe zuständig.
Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes können Prüfungen für folgende nichtakademische Heilberufe bzw. Fachweiterbildungen abgelegt werden:
- Physiotherapeut/in
- Notfallsanitäter/in
- Ergotherapeut/in
- Logopäde/-in
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt die Zeugnisse und auf Antrag die Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in Form einer Urkunde aus.
Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt:
Veronika Domke
Telefon: 02261 88-5355
Fax: 02261 88-972-5355
E-Mail: Veronika.Domke@obk.de
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Weitere Zuständigkeiten:
Die Bezirksregierung Köln ist für folgende Gesundheitsfachberufe zuständig:
-
Gesundheits-/ und Krankenpfleger/in
-
Gesundheits-/ und Kinderkrankenpfleger/in
-
Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
-
Operationstechnische/r Assistentin/Assistent
-
Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
Die Pflegekammer NRW ist zuständig für den Gesundheitsfachberuf der:
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für psychiatrische Pflege
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Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/Physiotherapeutin
- Rettungssanitäter/in
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Letzte Änderung: 30. September 2024