- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren
- Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
- Demenz-Wegweiser
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Apotheken-, Arzneimittelwesen, Chemikaliensicherheit
- Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt
- Badegewässerqualität
- Berufe im Gesundheitswesen
- Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Gremien und Arbeitsgruppen
- Hygiene und Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendgesundheit
- Krankenhäuser und Privatkliniken
- Netzwerk Depression Oberberg
- Polio (Kinderlähmung)
- Präventionsprojekt Peer to Peer
- Reisemedizinische Beratung/Gelbfieberimpfstelle
- Trinkwasser
- Zahngesundheit
- Hospiz, Trauer und Palliativmedizin
- OBERBERG_FAIRsorgt
- Pflege
- Psychosoziale Versorgung
- Selbsthilfe
- Soziales
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Gesundheitsfachberufe
Prüfungswesen/Erlaubniserteilung in einem nichtakademischen Heilberuf
Wer im Oberbergischen Kreis erfolgreich in einem nichtakademischen Heilberuf die Ausbildung bzw. Fachweiterbildung durchlaufen hat und die entsprechende Berufsbezeichnung führen möchte, muss vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes eine Prüfung ablegen.
Das Gesundheitsamt des Kreises ist gemäß § 5 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) für alle im Kreisgebiet ansässigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe zuständig. So soll zum Schutz aller Patientinnen und Patienten Patienten sichergestellt werden, dass nur solche Personen Heilberufe ausüben, die dazu berechtigt sind und eine anerkannte Ausbildung haben. Außerdem sollen sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass eine medizinische Berufsbezeichnung nur derjenige führt, der im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.
Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes können Prüfungen für folgende nichtakademische Heilberufe bzw. Fachweiterbildungen abgelegt werden:
- Physiotherapeut/in
- Notfallsanitäter/in
- Ergotherapeut/in
- Logopäde/-in
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt die Zeugnisse und auf Antrag die Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in Form einer Urkunde aus.
Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt:
Veronika Domke
Telefon: 02261 88-5355
Fax: 02261 88-972-5355
E-Mail: Veronika.Domke@obk.de
__________________________
Weitere Zuständigkeiten:
Die Bezirksregierung Köln ist für folgende Gesundheitsfachberufe zuständig:
-
Gesundheits-/ und Krankenpfleger/in
-
Gesundheits-/ und Kinderkrankenpfleger/in
-
Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
-
Operationstechnische/r Assistentin/Assistent
-
Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
Die Pflegekammer NRW ist zuständig für den Gesundheitsfachberuf der:
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für psychiatrische Pflege
__________________________
Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf:
Die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) ist ein kommunales Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe im Oberbergischen Kreis. Die AGewiS entwickelt und fördert Aus-, Fort- und Weiterbildungen und die Zusammenarbeit innerhalb der regionalen Gesundheits- und Seniorenwirtschaft, sowie speziell des Rettungswesens. Folgende Gesundheitsfachberufe können Sie an der AGewiS erlernen:
- Altenpfleger/in
- Notfallsanitäter/in
- Rettungssanitäter/in
Das Gesundheits- und Bildungszentrum ist die zentrale Bildungseinrichtung des Klinikum Oberberg. Hier können Sie folgende Berufe erlernen:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Operationstechnischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/Physiotherapeutin
__________________________
Letzte Änderung: 11. Dezember 2024