Untersuchung der Badegewässer

Die Badegewässer im Oberbergischen Kreis werden alle vier Wochen nach den Kriterien der EU-Badegewässerrichtlinie und der Badegewässerverordnung NRW untersucht. Das Gesundheitsamt bewertet die jeweilige Probe und stellt fest, ob es Beanstandungen gibt oder nicht. Wenn es Beanstandungen gibt, entscheidet das Amt ob und welchem Maße weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Neben, für das menschliche Auge unsichtbaren, mikrobiologischen Parametern, spielen bei der Bewertung auch sichtbare Hygienefaktoren wie Algenwachstum oder Wasserverfärbungen und die Sichttiefe eine Rolle bei der Überprüfung durch das Gesundheitsamt.

Probenentnahme am Badegewässer. (Foto: OBK) Während der Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September werden alle vier Wochen Proben entnommen und auf die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli (E. coli) und Enterokokken untersucht.
Sichttiefenmessung am Badegewässer. (Foto: OBK) Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes übeprüfen auch die Sichttiefe der Badegewässer. Gemessen wird außerdem die Wassetemperatur.

 

 

 

Mikrobiologische Parameter


Escherichia Coli (E.coli)

  • Darmkeim, der von Tieren und Menschen ausgeschieden wird
  • Leicht nachzuweisen
  • Eindeutiger Indikator für fäkale Verunreinigungen

Bei Nachweis:
Annahme gerechtfertigt, dass mit Fäkalien auch Krankheitserreger ins Wasser gelangt sind.

 

Enterokokken

  • Kommen im Darm von Menschen und Tieren vor
  • Vermehren sich nicht im Wasser
  • Im Vergleich zu E. coli und Coliformen Keimen widerstandsfähiger gegen Umwelteinflüsse - höhere Persistenz (Dauerhaftigkeit) -

Bei Nachweis:
Hinweis auf länger zurückliegende Belastung fäkaler Art

 

 

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Letzte Änderung: 14. Mai 2024