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Altenhilfe nach § 71 SGB XII
Die Leistungen der Altenhilfe richten sich an alte Menschen in der eigenen Häuslichkeit. Alt im Sinne dieser Vorschrift sind 65-jährige und ältere Menschen. In begründeten Einzelfällen kann eine Bewilligung auch vor dem 65. Lebensjahr erfolgen, wenn altersbedingte Schwierigkeiten erkennbar sind.
Zielgruppe der Leistungen der Altenhilfe sind Menschen, bei denen spezifisch altersbedingte Schwierigkeiten oder Beschwerden vorliegen bzw. zu befürchten sind. Es können körperliche, geistige und/oder seelische Beschwerden sein, die hier eine Rolle spielen. Die beantragten Leistungen müssen geeignet sein, diesen Schwierigkeiten und Beschwerden entgegenzuwirken.
Bei der Altenhilfe handelt es sich um Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Sozialhilfe kann grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Einkommens- und Vermögenssituation) gegeben sind.
Sofern die persönlichen Voraussetzungen (altersbedingter Hilfebedarf, wirtschaftliche Verhältnisse) vorliegen, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII. Es liegt jedoch im Ermessen des Sozialhilfeträgers, wie die Leistungen nach Art und Umfang gestaltet werden. Beantragte Leistungen der Altenhilfe kommen zudem dann nicht in Betracht, wenn gleichartige Leistungen über andere Hilfearten abgedeckt werden. Diese Leistungsansprüche sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Leistungen der Altenhilfe
Entsprechend den Regelungen des § 71 SGB XII kommen folgende Leistungsinhalte in Betracht:
1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement
Gesellschaftliches Engagement umfasst die Übernahme von Verantwortung in Vereinen oder Selbsthilfegruppen, die Mitarbeit in karitativen Organisationen, Verbänden, politischen Parteien etc. Betätigung ist jede Art von Tätigkeit, z. B. auch die Ausübung eines Hobbys. Mögliche Leistungen in diesem Zusammenhang sind die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen, Übernahme von Fahrtkosten etc.
2. Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
Die Beschaffung wird in der Regel als Dienstleistung in Form einer Beratung, Herstellung von Kontakten etc. erfolgen. Dieser Bereich wird über das Angebot der Senioren- und Pflegeberatung bzw. des örtlichen Sozialamtes bereits abgedeckt. Darüber hinaus können Leistungen in Form von der Übernahme allgemeiner Mieterpflichten (z. B. Treppenreinigung, Gartenpflege, Winterdienst etc.), kleiner baulicher Verbesserungen oder umzugsbedingter Aufwendungen in Betracht kommen.
3. Leistungen zur Beratung und Unterstützung bei Heimaufnahme
Diese Leistungen werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vollem Umfang über die Senioren- und Pflegeberatung abgedeckt.
4. Leistungen zur Beratung und Unterstützung bei Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
Diese Leistungen werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vollem Umfang über die Senioren- und Pflegeberatung abgedeckt.
5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen
Zu diesem Punkt sind ganz unterschiedliche Leistungen denkbar. Sowohl die Teilnahme an Seniorenfreizeiten oder Tagesfahrten als auch der Besuch des Theaters, eines Konzertes, eines Museums etc. sind denkbar.
6. Leistungen, die die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen
Ziel ist, dem Leistungsberechtigten sein soziales Umfeld möglichst zu erhalten. Der Begriff der nahe stehenden Person umfasst neben Familienangehörigen auch gute Freunde, ehemalige Arbeitskollegen etc.
Leistungsrahmen
Leistungsart | Umfang | maximale Leistung in € |
---|---|---|
Mitgliedsbeitrag eines Verbandes, einer Partei, einer Organisation, eines Vereins, etc. | monatlich | 10,00 € |
Fahrtkosten | monaltich | 50,00 € |
Kosten allgemeiner Mieterpflichten (Reinigung Treppenhaus, Gartenpflege, Winterdienst, etc.) | monatlich | 20,00 € |
Kleine bauliche Verbesserungen im Wohnumfeld (z.B. Abbau von Barrieren, rutschfester Boden, etc.) | Einzelfallentscheidung | |
Umzugsbedingte Aufwendungen | einmalig | 300,00 € |
Teilnahme an Seniorenfahrten / -ausflügen | bis zu 21 Tage/Jahr | 30,00 € pro Tag |
Eintrittskarte für Konzert, Museum, Kino, Theater, etc. | bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr | bis zu 25,00 € je Veranstaltung |
Kosten der Anschaffung der technischen Ausstattung für Telefon/E-Mail, etc. | einmalig | bis zu 100,00 € |
Sonstiges | Einzelfallentscheidung |
Antragstellung
Zuständig für die Bewilligung von Altenhilfe ist der Oberbergische Kreis, Der Landrat, Amt für Soziale Angelegenheiten, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Den Antrag können Sie auch beim Sozialamt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung einreichen.
Antragsformular Altenhilfe
Merkblatt Altenhilfe
Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Auskunft erteilt:
Harald Klotz
Tel.: 02261 885013
Fax: 02261 88 972 5013
harald.klotz@obk.de
Letzte Änderung: 31. März 2023