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Ambulante häusliche Versorgung
Für Personen im häuslichen Umfeld (also außerhalb einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung), die einen Unterstützungsbedarf in hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Bereichen haben, stehen - abhängig von der persönlichen Situation und vom persönlichen Bedarf - folgende unterschiedlichen Hilfearten zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bei allen Hilfearten handelt es sich um Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Sozialhilfe kann grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Einkommens- und Vermögenssituation) gegeben sind. Zuständig für diese Leistungen ist - wenn nichts anderes erwähnt wird - das Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.
Im "Informationsblatt zu möglichen Leistungen" erhalten Sie eine Übersicht über mögliche Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGBXII. Die Details zu den verschiedenen Hilfearten sowie zu den Voraussetzungen einer Sozialhilfegewährung können dem „Informationsblatt Häusliche Versorgung“ und dem "Informationsblatt Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" entnommen werden.
Folgende Antragsvordrucke stehen in diesem Zusammenhang zur Verfügung:
Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amtes für Soziale Angelegenheiten beim Oberbergischen Kreis:
Kontaktperson | Telefon | |
Frau Mindel | 02261 88-5039 | anja.mindel@obk.de |
Frau Stute | 02261 88-5018 | dorothee.stute@obk.de |
Letzte Änderung: 10. Oktober 2024