Amt 67 - Umweltamt

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Unsere Aufgaben

  • Umweltschutz-Gewässer
     
     
    • Gewerbliche Wasserwirtschaft (Untere Wasserbehörde)
      • Genehmigung und Überwachung von betrieblichen Gewässerbenutzungen (z. B. Einleitungen oder Entnahmen), Indirekteinleitungen, Abwasserbehandlungsanlagen und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
      • Bearbeitung von Schadensfällen und Missstandsmeldungen
      • Genehmigung und Überwachung von Abgrabungen (Steinbrüche)
      • Verwendung von Ersatzbaustoffen (Recyclingmaterial) 
         
    • Privater und kommunaler Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde)

      • Genehmigung und Überwachung von Gewässerausbaumaßnahmen, Anlagen in und an Gewässern, Maßnahmen in Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, kommunalen und privaten Kläranlagen sowie Stau- und Teichanlagen
      • Genehmigung und Überwachung der kommunalen und privaten Schmutz- und Niederschlagswassereinleitungen
      • Genehmigung und Überwachung von landwirtschaftlichen Gewässernutzungen
      • Genehmigung von Bohrungen (z. B. zur Erdwärmenutzung oder Grundwasserförderung)
         
    • Umweltschutz-Allgemein 
      • Immissionsschutz (Untere Immissionsschutzbehörde)
        • Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterfallen, weil sie auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen
        • Bearbeitung von Beschwerden bei betrieblichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen sowie Luftverschmutzungen
        • Erarbeitung immissionsschutzrechtlicher Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren
      • Naturschutz, einschl. Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde)

        • Umsetzung der Eingriffsregelung gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) bei Flächeninanspruchnahme im Außenbereich

        • Überwachung der Schutzgebietsfestsetzungen entsprechend der Landschaftspläne und Verordnungen sowie Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder Befreiuungen von Verboten

        • Betreuung und Pflege der Naturdenkmale

        • Reit- und Wanderregelungen (Ausgabe von Reitkennzeichen)

      • ​​​​Bodenschutz (Untere Bodenschutzbehörde)
        • Erhaltung natürlicher Böden
        • Ermittlungen zu Bodenbelastungen und Bodenfuktionen
        • Bodenschutzrechtliche Stellungnahmen und Bewertungen
        • Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten

        • Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächenkataster

        • Fachliche Begleitung der Reaktivierung gewerblich-industrieller Brachflächen für eine erneute Nutzung
           

      • Abfallwirtschaft (Untere Abfallwirtschaftsbehörde)

        • Überwachung der Abfallentsorgung (insbesondere bei gefährlichen Abfällen) aus dem gewerblichen Bereich

        • Ordnungs- und bußgeldrechtliches Einschreiten bei illegaler Abfallentsorgung aus dem privaten Bereich (z. B. wilde Müllkippen)

        • Genehmigung und Überwachung von Erdaushub- und Bauschuttdeponien

        • Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

        • Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen aus privaten Haushaltungen (z. B. Altmetalle und Alttextilien) 

 

 

 

Unsere Leistungen in Zahlen

Wir kümmern uns unter anderem um ca. :

  • 5 000 Betriebe mit wasserrechtlicher Relevanz
  • 140 BImSchG-Anlagen und daneben 8 000 immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen
  • 1 600 Erzeuger von gefährlichen Abfällen
  • 3 500 km Fließgewässerstrecke
  • 7 500 private, kommunale oder landwirtschaftliche Gewässerbenutzungen
  • Flächen mit Landschaftsschutzgebieten (über 700 km²) und mit Naturschutzgebieten (über 20 km²) sowie ca. 500 landschaftsrechtlich relevante Eingriffe jährlich
  • 800 Altlastverdachtsflächen
     

Unsere Ziele für Sie

Unser Bestreben ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Basis der gesetzlichen Regelungen. Dabei versuchen wir vorrangig, Beeinträchtigungen der Umwelt gänzlich zu vermeiden. Soweit dies nicht machbar ist, sind diese zu minimieren und möglichst auszugleichen.

Möchten Sie ein umweltrelevantes Vorhaben realisieren, bieten wir Ihnen bereits frühzeitig in der Planungsphase unsere Hilfestellungen an, damit das spätere Zulassungsverfahren reibungsloser abgewickelt werden kann. Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, betrifft Ihr Anliegen nicht selten mehrere Sachgebiete des Umweltamtes. Wir werden dann die amtsinternen Abläufe für Sie koordinieren.

Wir möchten Ihr Anliegen nicht nur kompetent sondern auch zügig erledigen. So halten wir die kurzen Beabeitungsfristen des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Verwaltung“ ein und haben uns darüber hinaus auch in anderen Bereichen selbst verpflichtet, z. B. Zulassungen, Stellungnahmen und Nachbarbeschwerden innerhalb bestimmter Fristen zu bearbeiten. Erlangen Sie Kenntnis über einen Umweltschaden, der sofort bekämpft werden muss, können Sie sich außerhalb der Bürozeiten des Amtes an die Leitstellen der Feuerwehr oder Polizei wenden, die dann die 24-stündige Rufbereitschaft des Umweltamtes alarmiert.

 

Einbindung in die Verwaltung

Das Umweltamt (Amt 67) ist eines von drei Ämtern des Dezernates III, dem außerdem das Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität (Amt 61) sowie die Wirtschaftsförderung (Amt68) zugeordnet sind.

Das Amt gliedert sich in zwei Abteilungen mit zwei bzw. vier Sachgebieten. Insgesamt stehen Ihnen dort 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

 

 

Nähere Angaben

Amtsleitung
 
Andre Steiniger
Leiter Umweltamt
Anschrift
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
 
10. Obergeschoss, Zimmer 10-11
Kontaktaufnahme während der Servicezeiten
Telefon
02261 88-6718
Fax
02261 88-6740
E-Mail
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Letzte Änderung: 05. Februar 2024