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Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde obliegt der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Die Abfallwirtschaft verfolgt dabei das Ziel, die natürlichen Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Hierzu führt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde u.a. Überwachungen zur Einhaltung der vorgegebenen Entsorgungswege von Altholz, Altöl, Batterien, Bioabfall, Elektronikschrott, Gewerbeabfall, Klärschlamm und Verpackungen durch.
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Ihr Anliegen
Im Serviceportal des Oberbergischen Kreises finden sie Informationen zu allen Anliegen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.
- Altfahrzeuge
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach §§ 53,54 KrWG
- Deponien
- Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
- Gewerbeabfallverordnung
- Gewerbliche und Gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 KrWg
- Hausmüllentsorgung
- Produktverantwortung und Marktüberwachung
- Rücknahmeplichten (Altöl, Batterien usw.)
- Vergabe einer Abfallerzeugernummer
- Wilder Müll / Verbrennen von Abfällen
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Merkblätter und Vordrucke
Letzte Änderung: 20. Januar 2025