- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Planung und Entwicklung
- Bauen
- Gutachterausschuss
- Klima
-
Umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Altfahrzeuge
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach §§ 53, 54 KrWG
- Deponien
- Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
- Ersatzbaustoffverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Gewerbliche und Gemeinnützige Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 KrWG
- Hausmüllentsorgung
- Produktverantwortung und Marktüberwachung
- Rücknahmepflichten (Altöl, Batterien usw.)
- Vergabe einer Abfallerzeugernummer
- Wilder Müll / Verbrennen von Abfällen
- Themenflyer und Vordrucke
- Untere Bodenschutzbehörde
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Wasserbehörde
- Umweltschäden
- Veröffentlichungen
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Natur
- Naturschutzbeirat
- Öko-Modellregion
- RIO Raum Information Oberberg
- Straßen
- Überflutungsvorsorge an Agger und Wupper
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde obliegt der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Die Abfallwirtschaft verfolgt dabei das Ziel, die natürlichen Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Hierzu führt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde u.a. Überwachungen zur Einhaltung der vorgegebenen Entsorgungswege von Altholz, Altöl, Batterien, Bioabfall, Elektronikschrott, Gewerbeabfall, Klärschlamm und Verpackungen durch.
Letzte Änderung: 24. Mai 2022