Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Boxlogo Abfallwirtschaft

Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde obliegt der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Die Abfallwirtschaft verfolgt dabei das Ziel, die natürlichen Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Hierzu führt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde u.a. Überwachungen zur Einhaltung der vorgegebenen Entsorgungswege von Altholz, Altöl, Batterien, Bioabfall, Elektronikschrott, Gewerbeabfall, Klärschlamm und Verpackungen durch.



Letzte Änderung: 24. Mai 2022