Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde obliegt der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Die Abfallwirtschaft verfolgt dabei das Ziel, die natürlichen Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Hierzu führt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde u.a. Überwachungen zur Einhaltung der vorgegebenen Entsorgungswege von Altholz, Altöl, Batterien, Bioabfall, Elektronikschrott, Gewerbeabfall, Klärschlamm und Verpackungen durch.

 

__________________________

 

Ihr Anliegen

Merkblätter und Vordrucke



Letzte Änderung: 20. Januar 2025