Untere Immissionsschutzbehörde

Der Unteren Immissionsschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) und der zahlreichen Verordnungen auf Grundlage dieser Gesetze. Der Immissionsschutz hat zum Ziel, erhebliche Nachteile und Gefahren sowie erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, und ähnliche Umwelteinwirkungen, die durch gewerbliche Anlagen hervorgerufen werden, zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Der Schutz vor den Einwirkungen dient vor allem den Menschen und Tiere, aber auch Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre sowie Sachgüter sollen geschützt werden.

 

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Was ist Immissionsschutz?


Unter „Immissionsschutz“ werden sämtliche Bemühungen verstanden, die den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sollen.
 

Bei Fragen zum Thema Immissionsschutz wenden Sie sich bitte an:
 

Für Engelskirchen, Nümbrecht und Wipperfürth

Barbara Eurich

Telefon: 02261 88-6724
E-Mail: barbara.eurich@obk.de

 

Für Hückeswagen, Lindlar und Radevormwald

Helene Schatschneider

Telefon: 02261 88-6726
E-Mail: helene.schatschneider@obk.de

 

Für Bergneustadt, Gummersbach und Marienheide

Niklas Rumpel

Telefon: 02261 88-6720
E-Mail: niklas.rumpel@obk.de

 

Für Morsbach, Reichshof, Waldbröl und Wiehl

Lisa Freiberger

Telefon: 02261 88-6727
E-Mail: lisa.freiberger@obk.de

 

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Ihr Anliegen



Letzte Änderung: 21. Januar 2025