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Untere Immissionsschutzbehörde
Der Unteren Immissionsschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) und der zahlreichen Verordnungen auf Grundlage dieser Gesetze. Der Immissionsschutz hat zum Ziel, erhebliche Nachteile und Gefahren sowie erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, und ähnliche Umwelteinwirkungen, die durch gewerbliche Anlagen hervorgerufen werden, zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Der Schutz vor den Einwirkungen dient vor allem den Menschen und Tiere, aber auch Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre sowie Sachgüter sollen geschützt werden.
Letzte Änderung: 27. November 2017