Untere Bodenschutzbehörde

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Der Unteren Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) und der zugehörigen Rechtsverordnungen.

Neben der Erstellung und Pflege des Altlast-Verdachtsflächen-Katasters, der Gefahrenermittlung, der Anordnung, Ausschreibung, Überwachung und Bewertung von Sanierungsplanungen sowie der Durchführung von Flächenrecycling und ordnungsrechtlicher Verfahren zur Abwehr bodenschutzrechtlicher Gefahren, gehört u.a. auch die Abgabe von Stellungnahmen für Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren zum Aufgabenspektrum der Bodenschutzbehörde.



Letzte Änderung: 27. November 2017