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Untere Bodenschutzbehörde
Der Unteren Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) und der zugehörigen Rechtsverordnungen.
Neben der Erstellung und Pflege des Altlast-Verdachtsflächen-Katasters, der Gefahrenermittlung, der Anordnung, Ausschreibung, Überwachung und Bewertung von Sanierungsplanungen sowie der Durchführung von Flächenrecycling und ordnungsrechtlicher Verfahren zur Abwehr bodenschutzrechtlicher Gefahren, gehört u.a. auch die Abgabe von Stellungnahmen für Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren zum Aufgabenspektrum der Bodenschutzbehörde.
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Ihr Anliegen
Im Serviceportal des Oberbergischen Kreises finden sie Informationen zu allen Anliegen der Unteren Bodenschutzbehörde.
Letzte Änderung: 20. Januar 2025