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Untere Naturschutzbehörde
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Neben dem Schutz von Natur und Landschaft wird dabei auch der Artenschutz berücksichtigt. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Zulassung und Überwachung von Eingriffen in Natur und Landschaft und die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in baurechtlichen Verfahren.
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Ihr Anliegen
Im Serviceportal des Oberbergischen Kreises finden sie Informationen zu allen Anliegen der Unteren Naturschutzbehörde:
- Artenschutz
- Artenschutz: Eingriffe und Bauvorhaben
- Artenschutz: Hornissen, Wildbienen, Hummeln & Wespen
- Artenschutz: Invasive Arten
- Artenschutz: Kennzeichnung artgeschützter Haustiere
- Landschaftsschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft
- Artenschutz: Meldepflicht für artgeschützte Haustiere
- Naturschutzbeirat
- Reitplakette/Reitkennzeichen und Reitregelung
- Artenschutz: Schonzeit für Hecken und Gehölze
- Artenschutz: Vermarktungsgenehmigung (EG-Bescheinigung) für Anhang A Arten
- Artenschutz: Wölfe
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Themenflyer und Vordrucke
Tierhaltung
-
Antragsformular für EG-Bescheinigungen (Antrag zur Vermarktung geschützter Arten)
-
Vordruck für die Bestellung von Reitkennzeichen und -plaketten
Bauvorhaben & andere Eingriffe
Flora & Fauna
Letzte Änderung: 30. Januar 2025