- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Planung und Entwicklung
- Bauen
- Gutachterausschuss
- Klima
-
Umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Untere Bodenschutzbehörde
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- Artenschutz: Eingriffe und Bauvorhaben
- Aufgabenspektrum
- Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)
- Hornissen, Wildbienen, Hummeln & Wespen
- Invasive Arten
- Kennzeichnung artgeschützter Haustiere
- Landschaftsschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft
- Meldepflicht für artgeschützte Haustiere
- Naturschutzbeirat
- Reitregelung
- Schutzgebiete und Schutzobjekte
- Schonzeit für Hecken und Gehölze
- Themenflyer und Vordrucke
- Vermarktungsgenehmigung für Anhang A Arten
- Wölfe
- Untere Wasserbehörde
- Umweltschäden
- Veröffentlichungen
- Natur
- Naturschutzbeirat
- Öko-Modellregion
- RIO Raum Information Oberberg
- Straßen
- Überflutungsvorsorge an Agger und Wupper
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Untere Naturschutzbehörde
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Neben dem Schutz von Natur und Landschaft wird dabei auch der Artenschutz berücksichtigt. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Zulassung und Überwachung von Eingriffen in Natur und Landschaft und die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in baurechtlichen Verfahren.
Letzte Änderung: 27. November 2017