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Untere Wasserbehörde
Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes, des Landeswassergesetzes (LWG) und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen. Sie setzt damit u.a. auch die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie um. Unter das Wasserrecht fallen das Grundwasser und alle oberirdischen Gewässer, wie z.B. Fließgewässer (Flüsse und Bäche), stehende Gewässer wie Seen und Teiche, aber auch der Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete, Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Geothermieanlagen, Brunnen, Einbau von Recyclingmaterial und die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ausführliche Informationen zu den Anliegen, die durch die Untere Wasserbehörde bearbeitet werden, erhalten Sie über die linke Navigation.
Letzte Änderung: 06. Juni 2019