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Identitätsnachweis bei Abstammungsgutachten
Zur Klärung von Elternschafts-Nachweisen können wir von Labor-Instituten im Rahmen von gerichtlichen Aufträgen an den Probeentnahmen beteiligt werden. Der Grund für diesen aufwändigen Weg ist das Bedürfnis, die Identität der Person, welcher die Probe entnommen wird, zweifelsfrei festzustellen und ein Vertauschen von Proben auszuschließen.
Die im Einzelfall berechneten Kosten werden dem auftraggebenden Institut in Rechnung gestellt.
Das Gesundheitsamt führt selbst keine Abstammungsgutachten oder entsprechende Tests durch. Außergerichtliche Testungen werden von verschiedenen Laborbetrieben angeboten.
Ansprechpartner
Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail: amt53@obk.de
Letzte Änderung: 26. Juli 2017