Zweite Leichenschau

Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Oberbergischen Kreis liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst erforderlich.

Ebenso ist eine zweite Leichenschau erforderlich, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist.

Kosten: 30 Euro

Ansprechpartner

Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail:  amt53@obk.de

Die Leichenschau von akut Verstorbenen wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten durchgeführt.



Letzte Änderung: 26. Juli 2017