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Zweite Leichenschau
Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Oberbergischen Kreis liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst erforderlich.
Ebenso ist eine zweite Leichenschau erforderlich, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist.
Kosten: 30 Euro
Ansprechpartner
Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail: amt53@obk.de
Die Leichenschau von akut Verstorbenen wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten durchgeführt.
Letzte Änderung: 26. Juli 2017