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Verkehrsmedizinische Bescheinigungen
Das Angebot richtet sich an alle Bewerber und Bewerberinnen um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW (Klasse C, C1, CE, C1E) und Fahrgastbeförderung (Klasse D, D1, DE, D1E), die der Erlaubnisbehörde das Ergebnis einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorlegen müssen.
Möglich sind:
- ärztliche Untersuchung zur Fahreignung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Falls gesundheitliche Einschränkungen bestehen, bringen Sie bitte aussagekräftige Befundunterlagen mit. In der Regel wird ein Urin-Schnelltest, aber keine Blutuntersuchung durchgeführt. - ärztliche Untersuchung zur Sehfähigkeit gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Sorgen Sie dafür, dass für den Test optimal angepasste Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte, dass Korrekturgläser von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärische Äquivalent) nicht zulässig sind; intraokuläre Linsen oder Kontaktlinsen hingegen sind erlaubt.
Wenn die Anforderungen an das Sehen mit oder ohne Sehhilfen nicht erfüllt werden, wird in der Regel eine kostenpflichtige Nachbegutachtung durch eine augenfachärztliche Untersuchungsstelle erforderlich! - standardisierte, computergestützte Testung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit mittels Wiener-Test-System (Testverfahren zur Beurteilung der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit):
Zusätzlich erforderlich für Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie für Bewerber um die Verlängerung der Fahrerlaubnis der genannten Klassen ab Vollendung des 50. Lebensjahres
Zusätzlich erforderlich für Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie für Bewerber um die Verlängerung derselben ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Sollten Sie unsicher sein, welcher Untersuchungsumfang zu welchem Zeitpunkt für Sie erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.
Die angebotenen hiesigen Untersuchungen erfolgen jeden 2. Mittwochvormittag zwischen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Terminvereinbarung unter nachfolgender Rufnummer des Gesundheitsamtes Gummersbach: 02261 885305
Letzte Änderung: 20. Januar 2023