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Bescheinigungen ohne behördlichen Auftrag
z. B. für Finanzämter, Prüfungsämter, Familienkasse
Sprechen Sie mit unserem amtsärztlichen Dienst.
Wenn das Gesundheitsamt berechtigt ist, Ihnen die gewünschte Bescheinigung auszustellen, müssen Sie in der Regel entsprechende Unterlagen vorlegen und einen Termin vereinbaren.
Die Geühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührensatzung des Obergischen Kreises berechnet.
Ansprechpartner:
amtsärztlicher Dienst:
Dr. Bruno Arenz
Telefon: 02261 88-5367
Fax: 02261 88-972-5367
E-Mail: bruno.arenz@obk.de
Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail: amt53@obk.de
Letzte Änderung: 08. August 2018